Schutz vor Fahrraddiebstahl

fahrradMit dem Frühlingsbeginn sieht man sie wieder vermehrt auf den Straßen: Fahrräder. Doch bevor es mit dem Rad auf die Straßen geht, sollten Besitzer für eine ausreichende Sicherung ihres Fahrrads sorgen, um es vor einem Diebstahl zu schützen.
Laut Statistik werden jedes Jahr ca. 350.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote liegt bei circa 10 Prozent.

Mit dem richtigen Schloss vorsorgen
Eine angemessene Sicherung des Fahrrads verhindert Diebstähle. Jedes vierte gestohlene Rad ist gar nicht oder nur unzureichend gesichert. Ein gutes Fahrradschloss erschwert den Dieben die Tat und schreckt sie ab. Günstige Fahrradschlösser sind meist einfach zu knacken und stellen oft kein Hindernis für Diebe dar. Besitzer sollte deshalb lieber ein paar Euro mehr für ein qualitativ hochwertiges Schloss ausgeben. Grundsätzlich gilt, dass circa 10 Prozent des Fahrradwertes in ein Schloss investiert werden sollte.
Zu empfehlen ist es, beim Kauf eines Fahrradschlosses auf das Qualitätssiegel „ADFC-Qualität“ zu achten. Einen aktuellen Überblick über ADFC-empfohlene Fahrradschlösser kann man sich leicht im Internet verschaffen. Ausreichend Schutz bieten Bügelschlösser, Panzerkabel und Ketten- oder Faltschlösser. Nicht zu empfehlen sind dagegen Spiral- oder Kabelschlösser, da Langfinger diese schnell und einfach knacken. Zusätzlich sollte der Rahmen des Fahrrads immer an einem fest verankerten Gegenstand, wie zum Beispiel einem Laternenpfahl, angeschlossen werden.
Versicherungsschutz im Falle eines Fahrraddiebstahls
Wird die Garage oder der Keller aufgebrochen und das Fahrrad gestohlen, dann ist dieser Einbruchdiebstahl über den Hausrat-Basisschutz versichert. Die meisten Räder werden jedoch in der Öffentlichkeit geklaut. Für diesen Fall bietet die LVM Versicherung mit dem Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ einen 24-Stunden-Schutz bei Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Pedelecs25 (Elektrofahrräder). Pedelecs können in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn die durch den Elektromotor unterstützte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt. Ist das Pedelec schneller als 25 km/h, braucht es ein Versicherungskennzeichen. Über eine gesonderte Kraftfahrtversicherung kann es im Rahmen einer Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert werden.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 8.04.2016
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