Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird eingeschränkt

Die Bundesregierung plant eine deutliche Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige. Rechtsanwalt Herbert Kaupert aus der Steuerberatungsgesellschaft Sedemund Kaupert & Partner weist auf eine geplante Änderung des Gesetzgebers hin, die diese Möglichkeit sehr stark einschränkt.

Der Entwurf des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes sieht vor, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige in Zukunft alle Hinterziehungssachverhalte umfassend enthalten muss. Bislang ist es möglich, die Selbstanzeige auf bestimme Steuerquellen, z.B. in bestimmten Ländern oder bestimmte Steuergestaltungen, zu beschränken. Daher ist derzeit eine vollständige Offenbarung aller relevanter nicht deklarierter Sachverhalte nicht erforderlich.

Rechtsanwalt Herbert Kaupert rät daher, baldmöglichst eine Selbstanzeige zu erstatten, wenn Schwarzgeld ererbt oder im Ausland angelegt wurde.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 9.04.2011
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Kategorien: Recht, Urteile
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