Sicheres Online-Shopping: Button-Lösung allein reicht nicht
Online-Shops genießen einen hohen Vertrauensbonus bei den deutschen Internetnutzern.* Sicher ist das Online-Shopping jedoch auch mit der neuen Button-Lösung nicht automatisch. „Die Button-Lösung ist gut, reicht aber nicht“, sagt Daniel Engelbarts, Geschäftsführer des Ratgeberportals Sparwelt.de. Sicher einkaufen lässt sich nur nach Prüfung der Anbieter hinsichtlich ihres Impressums und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ihrer Gütesiegel und Kundenbewertungen, Zahlungsmittel, Datensicherheit und Preise.
1. Prüfkriterium: Impressum und AGB. Sie sollten leicht auffindbar sein und vollständige Angaben zum Betreiber, seinen Handelsregisterdaten und seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umfassen. Ebenso wesentlich ist es, die Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon-Hotline, Live-Chat, E-Mail-Service) zu testen.
2. Prüfkriterium: Gütesiegel und Shopbewertungen. Siegel wie die von Trusted Shops oder dem TÜV Süd sind Belege für eine zufriedenstellende externe Prüfung durch unabhängige Institutionen anhand einer Vielzahl an Kriterien. Ausgewogene Shopbewertungen sind ein weiteres Indiz für vertrauenswürdige Anbieter.
3. Prüfkriterium: Zahlungsmittel. Je mehr Zahlungsmittel angeboten werden, desto vertrauenswürdiger ist der Anbieter.
4. Prüfkriterium: Datensicherheit. Wesentlich ist hier die Datenübertragung. Seriöse Anbieter verschlüsseln die Übertragung der eingegebenen Daten – zu erkennen an der Kennung „https“ in der Browser-Adressleiste.
5. Prüfkriterium: Preise. Sie sollten inklusive aller Zusatzkosten (z. B. Versand) transparent aufgelistet werden. Zudem gilt: Preise vergleichen! Weichen Preise ungewöhnlich stark vom Marktdurchschnittspreis ab, wie z. B, neue iPhones oder iPads für unter 100 Euro, ist das häufig ein Indiz für unseriöse Anbieter.
6. Prüfkriterium: Button-Lösung. Ab 1. August 2012 müssen Online-Shops bei entgeltlichen Leistungen zum Ende des Bestellvorgangs alle wesentlichen Informationen über die Leistung darlegen und den Bestell-Button mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ versehen. Fehlen diese Informationen und der Hinweis, ist dies ein Verstoß gegen geltendes Recht und damit ein Indiz für unseriöse Anbieter.
Quelle: openPR
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