Sicherheit im bargeldlosen Geldverkehr

Geld GeldautomatFür viele Kunden in den Einzelhandelsgeschäften ist es längst Alltag geworden, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Einfach, komfortabel und im Regelfall auch sicher, bietet die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit entscheidende Vorteile für den Kunden ebenso, wie für den Einzelhändler. Für den Kunden an der Supermarktkasse bedeutet der bargeldlose Zahlungsverkehr aber auch einen Anspruch auf die Sicherheit seiner Kartendaten im umfänglichen Sinne.

EC-Karte oder Kreditkarten sind zum bewährten und meist sicheren Zahlungsmittel geworden und gehören in den komfortablen Zahlungsverkehr ebenso, wie die althergebrachte Bezahlung mit Bargeld. Der Verzicht auf die Zahlung mit Bargeld erfordert ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen aller Beteiligten.

Dabei wird oftmals vergessen, welchen technischen Aufwand der Zahlungsverkehr mit dem Plastikgeld macht. Für den Kunden ist es ein einfacher Vorgang. Karte in das Terminal einführen, Zahlbetrag kontrollieren, persönliche Geheimzahl eingeben und bestätigen. Dann laufen die elektronischen Prozesse des Datenabgleichs mit der kontoführenden Bank und der Zahlungsvorgang ist für den Kunden am Terminal abgeschlossen.

Für die Sicherheit dieses Bezahlvorganges stehen unterschiedliche Merkmale, die vom Kunden meist mit der Eingabe der persönlichen Geheimzahl oder dem Abgleich der Unterschriften auf EC- oder Kreditkarte und Zahlungsbeleg abgeschlossen ist.

Für den technischen Ablauf im Geschäft gehört mehr dazu. Neben einem Kartenterminal der neuen Generation mit entsprechender Zulassung und exakter Funktionalität und der Kasse mit dem Bonausdruck auf den altbekannten Kassenrollen spielt für den Einzelhandel besonders die Sicherheit auch bei Kartenzahlungen eine große Rolle.
Dabei sind gerade auch die jüngsten Meldungen der Medien über Kreditkartenbetrug und Datenmissbrauch bei EC-Karten immer wieder im Fokus der Sicherheitsbemühungen des Einzelhandels und der Hersteller und Vertreiber von Kartenlesegeräten und den entsprechenden Terminals.

Dabei ist zu beachten, dass seit dem 01. Juli 2010 neue Standards für den Betrieb von EC- und Girocard-Terminals gelten. Mit diesem Termin ist der Standard TA 7.0 gültig, der nicht nur den Händlern, sondern vor allem den Kunden mehr Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr bieten soll. EC- und Girocard Terminals, die diesem Standard nicht mehr entsprechen, können jederzeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden, sind dann gesperrt und können nicht mehr eingesetzt werden.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 21.09.2010
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