Sind wir gegen Einbruch und unbefugten Zutritt ausreichend abgesichert?
Einbruch und Diebstahl – letztendlich kann es jeden treffen, angefangen beim kleinen Einzelhändler über Schulen, Fitnessstudios, Altenheimen bis hin zu Speditionen und Autohäusern. Die Polizei kann nicht überall sein, um Straftaten mit Sach- und schlimmstenfalls auch Personenschaden zu verhindern – wie können wir uns selbst absichern?
Viele sind der Meinung, sie könne ein Einbruch nicht treffen. Ist es dann doch passiert, sitzt der Schock oft tief. Leicht erreichbare und schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster oder Kellerschächte sind für Einbrecher kein großes Problem. Noch einfacher wird es Einbrechern tagsüber in zum Beispiel Schulen, Altenheimen oder Bürogebäuden gemacht, denn hier existieren in vielen Fällen keine Eingangskontrollen. Die Türen stehen für jeden einfach offen. Diese Einladung nehmen Einbrecher zum Schaden der sorglos Betroffenen gerne an.
„Sichern schützt nicht, Einbrecher kommen doch sowieso überall rein“, so lautet oft die Aussage noch nicht Geschädigter. Weit gefehlt – gegen Einbrüche oder unberechtigten Zuritt können wir uns sehr wohl schützen. Die Polizei (siehe Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ Seite 6) macht immer wieder, gerade auch im gewerblichen Bereich, die Erfahrung, dass Einbrecher an Sicherungstechnik scheitern.
Einbrecher sind in vielen Fällen nicht gut ausgerüstet und lassen sich deshalb oft schon mit einfacher Sicherungstechnik oder Einbruchmeldeanlagen abschrecken. Sichtbare Abschreckung wie Videoüberwachung und Zutrittskontrollen stellen für den potenziellen Einbrecher eine höhere Gefahr dar und verhindern das gewaltsame oder widerrechtliche Eindringen.
Mit professionellen Zutrittskontrollen kann genau gesteuert werden, welche Personen, wie lange und wann Zutritt zu verschiedenen Räumen, Arealen und Gebäuden haben. Um sich Zugang zu einem Raum oder Gelände mit technischer Zutrittskontrolle zu verschaffen, muss ein Identitätsnachweis erbracht werden. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, zum Beispiel durch Codeeingaben, Magnetstreifenkarten, Chipkarten, Bluetooth-Mobiltelefon oder auch durch Biometrie wie Fingerabdrücke, Iris- oder Netzhautscan oder Handflächenabdrücke.
Üblicherweise besteht ein Zutrittskontrollsystem aus mindestens 3 Komponenten. Ein Sensor nimmt die Identifizierung des Benutzers an und übermittelt diese an eine Zentrale. In dieser
Zutrittskontrollzentrale wird festgelegt, wer wann und wo welche Zutrittsrechte erhält. Ist ein Benutzer tatsächlich berechtigt, wird ein sogenannter Aktor angesteuert und der Zutritt wird dem Benutzer gewährt.
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie die Zentrale diese „Entscheidung“ treffen kann. Entweder es handelt sich um ein Offline-System, bei dem die Zentrale die Entscheidung selbst treffen kann oder um ein Online-System, bei dem sich die Zentrale die Entscheidung erst von einer zentralen Kontrollinstanz bestätigen lassen muss.
Welche Sicherungssystem für wen geeignet ist, hängt immer vom zu sichernden Objekt oder Areal ab. Sicher ist, dass gut konzipierte und auf das Objekt abgestimmte Sicherheitssysteme deutlich zum Sach- und Personenschutz beitragen. Egal, ob es sich um eine mechanische Sicherung, eine Videoüberwachung, Alarmanlagen oder eine Zutrittskontrolle handelt. Zudem wirken sich Sicherungssysteme positiv auf den Versicherungsschutz aus.
Quelle: openPR
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