Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag: Versicherte sollten Krankenkassen vergleichen und wechseln
Mehrere Krankenkassen werden ihre Versicherten in den nächsten Tagen informieren, dass sie Zusatzbeiträge erheben. Das Verbraucherportal banktip.de empfiehlt: Die Versicherten müssen diese Zusatzbeiträge jedoch nicht akzeptieren. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, dann muss sie die Versicherten darüber informieren und Kündigungen akzeptieren. In diesem Fall ist die Regel außer Kraft, dass Mitglieder erst 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert sein müssen, um wechseln zu dürfen. Die anderen Krankenkassen müssen die wechselwilligen Versicherten aufnehmen. Ausnahme: Krankenversicherte mit Wahltarif können sich auf dieses Sonderkündigungsrecht nicht berufen.
Wenn eine Krankenkasse mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht auskommt, dann kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Er beträgt ein Prozent des Bruttoeinkommens. Zusatzbeiträge bis zu einer Höhe von acht Euro dürfen die Krankenkassen aber erheben, ohne das Einkommen der Versicherten zu prüfen. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Die Versicherten dürfen die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nachdem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag mitgeteilt hat, eingegangen sein.
„Natürlich versuchen die betreffenden Kassen jetzt den Eindruck zu erwecken, dass fast alle Krankenkassen 2010 Zusatzbeiträge erheben würden. Das stimmt aber nicht“, erklärt Wolff von Rechenberg, Versicherungsexperte beim Verbraucherportal Banktip.de. Ob eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag berechnet oder nicht, zeigt der Krankenkassenrechner auf www.banktip.de. Banktip-Experte von Rechenberg: „Es gibt genug Kassen, die ohne Zusatzbeitrag auskommen. Versicherte haben daher momentan keinen Grund, einen Zusatzbeitrag zu zahlen. Ihrem Internetanbieter würden Sie schließlich auch nicht die Treue halten, wenn er ihnen monatlich acht Euro mehr abknöpft.“
Bis zu acht Euro monatlich dürfen die Krankenkassen ihren Versicherten als Zusatzbeitrag berechnen. Das sind im Jahr 96 Euro, die auch Geringverdiener bezahlen müssen. Versicherte sollten also jetzt Krankenkassen vergleichen und ihrer bisherigen Kasse den Rücken kehren, wenn sie einen Zusatzbeitrag einführt.
Über Banktip.de
Das Finanzportal Banktip.de ist der unabhängige Online-Verbraucherratgeber der optel Media Services GmbH. Banktip.de informiert laufend aktuell zu verbraucherrelevanten Entwicklungen und Angeboten auf dem Markt der privaten Finanzen. Zahlreiche Tarifrechner, beispielsweise zu Depotkonten, Geldanlagen, Krediten und Kontoführung, ermöglichen den schnellen, unkomplizierten und direkten Konditionsvergleich der einzelnen Banken und Kreditinstitute. Darüber hinaus informiert der Verbraucherratgeber ausführlich zu Fragen rund um die Themen Steuern und Versicherungen.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 31.01.2010bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Angebot: Budoten Stickmotiv Japanischer Koi – EMB-FL586
- Angebot: Budoten Stickmotiv Geisha mit Shamisen / Playing the Shamisen – EMB-FA419
- Angebot: Budoten Stickmotiv Asiatischer Vogel / Oriental Bird (Phönix) – EMB-15031
- Angebot: Budoten Stickmotiv Landschaft Asiatische Brücke / Asian Bridge Scene – EMB-16142
- Angebot: Budoten Stickmotiv Geisha mit Shamisen / Playing the Shamisen – EMB-FA419