Soso, der Chef von Budoten kennt sich also nicht mit Internetkäufen aus…?!
Dass auch der Chef von Budoten die Möglichkeiten eines bequemen EInkaufs im Internet nutzt, liegt auf der Hand. So erwarb er für seine kleine Nichte über einen Amazon-Marketplace an Plantschbecken. Doch da es einige Ungereimtheiten gab, fiel die Bewertung des Anbieters nicht so positiv aus. Dies veranlasste den Anbieter, den Budoten Chef der Lüge zu bezichtigen und er verstieg sich sogar in die Behauptung, dass sich er „nicht viel Erfahrung im Internetkauf haben“ könne. Was war geschehen?
Die Ware kam erfreulich schnell, doch es fehlten nicht nur die Rechnung, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen zur Gewährleistung und dem Widerrufsrecht. Damit meinte der Anbieter wohl, sich Wettbewerbsvorteile verschaffen zu müssen.
Es wurde also folgende Bewertung zum Kauf abgegeben:
„Positiv: Sehr schnelle Lieferung. Negativ: Keine Rechnung, keine Belehrung über das Widerrufsrecht, keine Informationen zur Rückabwicklung. Hierbei handelt es sich um Pflicht-Informationen, die der Händler jedem Verbraucher geben muss. Es sollte also nicht zuletzt auch im Interesse des Händlers sein, diese Informationen auf gesetzlich vorgeschriebene Weise (schriftlich) zu geben.“ (zwei von fünf möglichen Sternen)
Auf diese Bewertung hin erreichte unseren Chef die folgende sehr interessante Email des Anbieters:
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihre negative Bewertung bei Ihrem Amazon Kauf vom 7.3.2010:
Ihr Satz in Ihrer Bewertung “ Keine Rechnung, keine Belehrung über das Widerrufsrecht, keine Informationen zur Rückabwicklung “ entspricht nicht der Wahrheit und ist eine reine Lüge.
Sie haben keine Rechnung erhalten? Wir haben in Ihrem Konto nachweislich in der History hinterlegt, dass Ihre Rechnung am 8.3.2010 um 7:57:09 Uhr an Ihre email Adresse veschickt wurde. Haben Sie in Ihrem Spam Ordner nachgesehen bzw. wenn Sie tatsächlich keine Rechnung erhalten haben, dann gab es Ihrerseits email Provider Probleme, da wir täglich hunderte emails verschicken, die alle erfolgreich an unsere Kunden zugestellt werden. Sie hätten uns jederzeit anschreiben können, dann hätten wir Ihnen umgehend erneut eine Rechnung geschickt.
Keine Belehrung über Widerrufsrecht? Wenn Sie in Amazon in unser Käuferkonto klicken, dann gibt es dort einen großen Button, extra von Amazon selbst ins System eingefügt, mit dem Namen „Rücksendungen“. Dort stehen alle wichtigen „Pflicht-Informationen, die der Händler jedem Verbraucher geben muss“.
Da Sie diese Punkte hier negativ anprangern, vermuten wir, dass Sie nicht viel Erfahrung im Internetkauf haben. Denn, dass Rechnungen per email versendet und Widerrufsrecht klar in Verkäuferkonten ersichtlich sind, ist gang und gebe.
Wir geben Ihnen eine Frist von 7 Tagen, um die Bewertung zu ändern.
Falls der Text nicht wahrheitgemäß abgeändert wird, werden wir juristische Maßnahmen ergreifen.
Grüsse
Der Kunde wird beschimpft und als Lügner hingestellt. Unglaublich! Es wird gar mit juristischen Maßnahmen gedroht. Und das Beste: Unser Chef, der nun schon seit nahezu 10 Jahren im Fernabsatz tätig ist, soll sich in solch grundlegenden rechtlichen Fragen nicht auskennen, ja nicht viel Erfahrung mit Verkäufen über das Internet haben. Das ist stark!
Aber gut … Unser Chef verfasste sicher aufgebracht und amüsiert zugleich die folgende Antwort:
Ich brauche mich nicht der Lüge bezichtigen zu lassen.
Eine Rechnung per Email entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, was Sie als Unternehmer wissen sollten. Wie eine ordnungsgemäße Rechnungsauszusehen hat, ist klar in § 14 Abs. 2 UStG geregelt.
Gemäß dem in Deutschland geltenden Widerrufsrecht sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Informationen in Schriftform(!) zur Verfügung zu stellen. Etwaige per Email versendete Informationen oder im Internet zum Abruf bereit gestellte Informationen genügen diesen Anforderungen nicht!
Ein Blick ins BGB und die BGB-Info-Verordnung dürfte hier Klarheit verschaffen, wer hier im Recht und wer im Unrecht ist.
Angelegentlich: Ihre Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wäre dringend anzuraten fachlichen Rat einzuholen. (Ich wäre Ihnen hier gern behilflich.)
Und Ihre Unterstellung „nicht viel Erfahrung im Internetkauf“: dies trifft wohl eher umgekehrt zu. Denn Ihnen sind ganz offenkundig grundlegende gesetzliche Regelgungen nicht geläufig. Rechnungen, die per Email versendet werden sind nur dann gültig (d.h. für Betriebsausgabenabzug, Vorsteuerzwecke usw.), wenn diese auch elektronisch signiert sind. Auch dies ist im Übrigen klar im Umsatzsteuergesetz geregelt. Diesen Anforderungen genügt Ihre „Rechnung“ gleichfalls nicht.
Im Übrigen: Von Ihren Drohungen lasse ich mich nicht einschüchtern. Angriffe auf meine Ehre brauche ich nicht hinzunehmen und nötigen lasse ich mich gleich gar nicht.
Ich werde diese Informationen auch Amazon zur Kenntnis geben.
Im Übrigen erwarte ich von Ihnen umgehend eine förmliche Entschuldigung.
PS:
Für meine Beratungsleistungen, stelle ich auch gern eine ordnungsgemäße(!) Rechnung, die Sie sodann als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Und noch etwas: Wenn sich ein Verkäufer so ausfallend gegenüber Kunden verhält, so zeugt dies nicht gerade von Professionalität.
Und natürlich wurde auch Amazon umgehend über diesen Vorfall informiert.
Es ist natürlich überhaupt nicht in Ordnung, wenn Teilnehmer an Marketplace unter Druck gesetzt werden. Wir bedauern sehr, dass Sie eine solche Erfahrung machen mussten. Ich habe Ihre E-Mail an die zuständigen Kollegen weitergeleitet, die sich die Angelegenheit genauestens ansehen werden.
Bitte ignorieren Sie die Drohbriefe einfach und lassen Sie sich auf keinen Fall von diesen einschüchtern.
Der Verkäufer ist gehalten, die im Community-Leitfaden dargelegten Grundsätze zu berücksichtigen.
„Halten Sie sich an die Grundsätze für die Nutzung des Bewertungsforums (…) Jeglicher Versuch des Missbrauchs und der Manipulation der Bewertungen eines Nutzers ist untersagt.“
Amazon findet dieses Verhalten ebenso wenig in Ordnung wie wir. Ich weiß, dass unser Chef immer sehr auf korrekte Umgangsformen mit den Kunden achtet. Manchmal ein wenig zu genau, wie ich denke. Doch zuviel Korrektheit hat noch nie geschadet. Wer höflicher ist, als notwendig vergibt sich nichts. Fakt ist jedenfalls, dass dieser Verkäufer mit Sicherheit wohl kaum Pluspunkte gesammelt haben dürfte.
Wir von Budoten haben jedoch auch etwas aus diesem Vorfall gelernt: So werden wir uns unseren Kunden gegenüber nicht verhalten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.03.2010bisher keine Kommentare
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