Spiritus & Co sind beim Grillen brandgefährlich
Die Grillsaison hat in diesem Jahr sehr früh begonnen, dank der hohen Temperaturen fanden die ersten Würstchen bereits im April ihren Weg auf den Grill. Doch das Grillvergnügen hat auch seine Tücken. Neben Sach-schäden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass die noch heiße Kohle nach dem Grillen in die Mülltonne entsorgt wird und einen Brand verursacht, gibt es auch immer wieder zahlreiche Personenschäden.
Rund 4.000 Grillunfälle verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) jedes Jahr bundesweit, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. In etwa dreiviertel der Fälle sind flüssige Brandbe-schleuniger wie Spiritus oder Benzin im Spiel. Wenn die Kohle nicht sofort brennt, wird nicht selten Spiritus nachgegossen. Das bewirkt regelmäßig eine Verpuffung mit einer meterhohen Stichflamme.
Chirurgische Eingriffe – manchmal ein Leben lang
Falls es zu einem derartigen Unfall kommt, sollte die verbrannte Körperregion eine gute Viertelstunde unter kaltem Wasser gekühlt werden. „Wenn die Verbrennungen mehr als eine Handfläche groß sind, muss in jedem Fall ein Arzt hinzugezogen werden“, rät Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer. Meistens sind Gesicht und Arme verbrannt. Heilt die Brandtwunde nicht von alleine ab, steht eine Operation an. Zurückbleiben können Narben, die weitere chirurgische Ein-griffe nötig machen – in besonders schweren Fällen sogar ein Leben lang.
Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ratsam. Für bleibende Schäden ist die Invaliditätsleistung wichtig. Ihre Höhe bemisst sich nach der Gliedertaxe und der abgeschlossenen Versicherungssumme. Mertke klärt auf: „Die Gliedertaxe definiert die Höhe des Invaliditätsgrades für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen. Sie bestimmt somit, wie viel Geld im jeweiligen Schadenfall aus der Versicherungssumme gezahlt wird“.
Viele Menschen meiden optisch entstellte Opfer
Wichtig ist es auch, die Summe für kosmetische Operationen möglichst hoch zu wählen. Niemand möchte seinem Umfeld optisch entstellt gegenübertreten. „Denn viele Mitmenschen können mit einer solchen Situation nicht umgehen. Leider erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur das medizinisch Notwenige“, erläutert Mertke. Daher sollte hier eine private Vorsorge getroffen werden.
• Jedes Jahr 4.000 Grillunfälle mit Verbrennungen
• In schweren Fällen Unfallversicherung unabdingbar
• Optisch entstellt: Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur das medizinisch Notwendige
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.07.2011bisher keine Kommentare
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