Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen

rotekarte-stopp-urteile-recht„Bundesjustizminister Heiko Maas – Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen!“ Diese „Petition zur Wiederherstellung des Rechtsstaates“ wurde bereits vor zwei Jahren (12.01.2014) von Gisela Müller bei change.org veröffentlicht, hat aber bis 05.01.2015 nur 3.743 Unterschriften erhalten.

Das Anliegen ist zutreffend begründet, sachlich berechtigt und inhaltlich notwendig: „Das Ziel der Petition ist, die Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherzustellen und in den Rechtsmittelinstanzen reine Bürgergerichte (Geschworenengerichte) als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter einzuführen.“
Zum Hintergrund:
1. Einerseits hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit von Rechtsbeugung praktisch aufgehoben, als er behauptete (Az. 5 StR 92/01 – 04.09.2001): Nur ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt, macht sich strafbar; die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht. Damit wird die gesetzlich bestimmte allgemeine Strafbarkeit von Rechtsbeugung (§ 339 StGB) unzulässig reduziert, d.h. wesentlich entstellt und ad absurdum geführt. Ob ungelernter Hilfsarbeiter oder hochgebildeter Fachspezialist: Wer einen Fehler macht, und sei es auch nur aus einem kurzen Moment der Schwäche heraus, muss ggf. mit sehr schweren, vielleicht sogar ruinösen Strafen rechnen; erst recht dann, wenn die erbrachte Leistung „unvertretbar“ ist. Hingegen die Arbeit der Richter und Staatsanwälte scheint gem. den Machthabern so absolut völlig bedeutungslos zu sein, so dass diese Amtsträger praktisch niemals einem Leistungsdruck ausgesetzt sind, geschweige denn irgendwie Rechenschaft ablegen müssen. Und wer einem Richter oder Staatsanwalt Rechtsbeugung nachweist, der erreicht damit allenfalls seine eigene Verurteilung wegen „Beleidigung“ – deren Verfolgung und Bestrafung wegen fehlender gesetzlicher Bestimmtheit n.b. immer Rechtsbeugung ist.
2. Anderseits kontrolliert die Justiz sich selbst, d.h. sie ist selbst völlig unkontrolliert und rettungslos außer Kontrolle. Denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Cf. Wolfgang Neskovic, ZAP 25.7.1990, S. 625: „Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat.“
Erst eine von Bürgern geleitete Kontrollinstanz gegen Richter hätte Aussicht, die Zustände in der sog. „Rechtsbeugermafia“ etwas zu bessern. Nur: Wer will diesen Wandel? Und was ist man bereit, für diesen Wandel zu opfern?
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.05.2016
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