Stromkosten für Durchschnittshaushalt seit 1998 um 68 Prozent gestiegen

energie-stromAb Januar müssen viele Stromverbraucher tiefer in die Tasche greifen. Auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit um 0,963 Cent wird die EEG-Umlage steigen. Mit ihr werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Verbraucher verteilt. Allerdings spielt bei den steigenden Strompreisen nicht nur die EEG-Umlage eine Rolle. Die kontinuierliche Erhöhung der im Strompreis enthaltenen Steuern, Abgaben und Umlagen tragen ebenfalls dazu bei. „Ein Drei-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich etwa 3500 kWh Strom im Jahr. Hierfür zahlt er heute rund 1005 Euro. Im Vergleich dazu: 1998 musste der Durchschnittshaushalt für seinen Strom nur zirka 600 Euro zahlen“, sagt Präg-Geschäftsführer Marc Deisenhofer. Der in Kempten ansässige Energiehändler hat Hintergrundinformationen zum Thema Strompreisentwicklung zusammengestellt.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen. Erstens: der „Energiebeschaffung“, also Stromeinkauf, -erzeugung und -vertrieb. Zweitens: den „Netznutzungsentgelten“. Und drittens: „Steuern und Abgaben“. In Preisen ausgedrückt entfällt fast die Hälfte des Strompreises auf Steuern und Abgaben, weitere 20 Prozent entfallen auf die Netznutzung. Rund 30 Prozent des Strompreises machen Strombeschaffung und Vertrieb aus. Nur auf die Preisentwicklung dieser dritten Komponente haben die Stromversorger jedoch wirklich Einfluss. Hier versuchen sie durch geschickten Einkauf und gute, zum Teil längerfristige Lieferverträge günstige Durchschnittspreise zu erzielen, die eine attraktive Tarifgestaltung für die Kunden ermöglichen.
Warum der Strompreis steigt
Vor allem die kontinuierliche Erhöhung der im Strompreis enthaltenen Steuern, Abgaben und Umlagen sind für das Steigen der Preise verantwortlich. Zum Vergleich: Der Strompreis für einen Durchschnittshaushalt ist seit 1998 insgesamt um 68 Prozent gestiegen. Die anteiligen Steuern, Abgaben und Umlagen sind im gleichen Zeitraum um 243 Prozent gestiegen. Dahingegen ist der Versorgeranteil, also Erzeugung, Transport und Vertrieb, in den vergangenen 15 Jahren lediglich um 11 Prozent gestiegen.
Innerhalb der Komponente „Steuern, Abgaben und Umlagen“ ist die EEG-Umlage mit Abstand am stärksten nach oben geklettert. Der Grund: Wind-, Solar- und Biogasanlagen können Strom aktuell nicht so kostengünstig erzeugen wie Kohle- oder Atomkraftwerke. Um den Ausbau erneuerbarer Energien aber zu fördern, erhalten die Anlagenbetreiber fixe Preiszusagen. Dieser zugesagte Preis liegt derzeit über dem an der Börse zu erzielenden Strompreis. Die Differenz wird über die EEG-Umlage ausgeglichen.
Für die Verbraucher erhöht sich die EEG-Umlage in den vergangenen Jahren aus mehreren Gründen stetig: Zum einen ist das durch das EEG geförderte Ökostromvolumen fortwährend gewachsen. Durch das zusätzliche Angebot an Ökostrom wiederum erhöht sich das Gesamtstromangebot an der Strombörse. Die Folgen sind Überkapazitäten und daraus resultierend ein sinkender Börsenpreis. Auch weil eine relativ hohe Anzahl von Unternehmen nicht die volle EEG-Umlage bezahlen muss, steigt sie für die übrigen Verbraucher. Und nicht zuletzt tragen neben der EEG-Umlage andere Energiewendeumlagen wie die Offshore-Umlage, die StromNEV oder der KWK-Belastungsausgleich zur Erhöhung der Abgaben bei. Ob die Stromversorger im Zuge der erneuten Umlagenerhöhung auch ihre Energiepreise erhöhen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Stromanbieter wechseln, Geld sparen
Anbieter, die ihre Preise erhöhen, müssen ihre Kunden sechs Wochen zuvor informieren. „Private Stromverbraucher sollten ihren Stromtarif daher im Auge behalten – und bei Preiserhöhungen über einen Anbieterwechsel nachdenken. Nicht selten lässt sich so Geld sparen“, sagt Marc Deisenhofer. „Allerdings sollten bei einem Anbieterwechsel nicht nur Prämien, Bonuszahlungen oder billige Preise im Vordergrund stehen. Wichtig ist vor allem, auf einen vertrauenswürdigen Anbieter zu achten. Von Tarifen mit Vorauskasse raten Verbraucherschützer regelmäßig ab. Denn im Insolvenzfall des Stromanbieters können solche Vorauszahlungen dem Kunden verloren gehen.“
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.01.2014
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