Mut zur Wahrheit

Killing the bossKlarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgebern gestärkt.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
17.03.2016

Fristlose Kündigung. Was tun?

UrteilEine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für die meisten Betroffenen ein Schock und sollte auch vom Arbeitgeber wohl überlegt und vorbereitet sein. In dieser Situation gilt es für beide Seiten einen klaren Blick zu behalten.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Allgemein
15.11.2014

Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis

urteilMit Urteil vom 21.08.2012 (Az.: 3 Sa 234/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Daraus folge jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergebe sich nur dann, wenn die Einzelbeurteilungen des Arbeitnehmers beziehungsweise der sonstige Zeugnisinhalt zwingend zu dem Schluss führen, dass die vom Arbeitnehmer verlangte bessere Endbeurteilung auch sachgerecht sei.

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Kategorien: Recht, Urteile
1.11.2013

Karrierefalle: Arbeitszeugnis

urteil-recht-top-flopArbeitszeugnisse begleiten jeden Angestellten durch sein Berufsleben.
Oft machen Arbeitnehmer vermeidbare Fehler und nutzen nicht die Möglichkeiten, die ihnen das Arbeitsrecht bietet. Ein erfahrender Arbeitsrechtler und ein Karrierecoach erklären, wie man das Arbeitszeugnis als Teil der Karriereplanung gestalten und einsetzen kann

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19.03.2013

Neues vom BAG für Führungskräfte

recht-urteile-richterGerade auch für Führungskräfte ist es im Rahmen von professionell geführten Ausstiegsverhandlungen enorm wichtig neben den rein finanziellen Aspekten auch Gesichtspunkte wie ein dem Lebenslauf dienliches Zeugnis mit zu verhandeln. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 227/11) unterstreicht nochmals diese Bedeutung.

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Kategorien: Recht, Urteile
11.01.2013

Arbeitszeugnis – kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

recht-urteileDer Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

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Kategorien: Recht, Urteile
19.12.2012

Das Arbeitszeugnis und die formalen und inhaltlichen Anforderungen

Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug.

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Kategorien: Recht, Urteile
11.05.2011

Selten bemerkt: Fehler im Arbeitszeugnis

Nach einer Studie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist fast jedes Arbeitszeugnis fehlerhaft.

Grund sind sowohl inhaltliche als auch formale Fehler, die unbewusst gemacht werden. „Wir stellen vor allem immer wieder fest, dass Arbeitszeugnisse unvollständig sind.“ sagt Karsten Ulbrecht, geschäftsführender Gesellschafter der Agentur Wortgewandt aus Hamburg.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
1.08.2010

Die Sprache eines Arbeitszeugnis

In der modernen Arbeitssuche braucht es klar strukturierte Bewerbungen, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Konkurrenz schläft nicht und so stellt sich auch das Arbeitszeugnis als wichtiges Instrument in diesem Prozess dar.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
19.02.2010

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