Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages
Aufmerksamkeit hat in letzter Zeit in den Medien der Fall der Kassiererin in einem Supermarkt erregt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die außerordentliche Kündigung für wirksam angesehen, da es als nachgewiesen ansah, dass hier das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstört ist. Auch den vom Arbeitgeber behaupteten Verstoß sah das Gericht als erwiesen an.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenEbook „Die außerordentliche Kündigung“ zum Download
Alles was Sie über die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses wissen müssen". 10 Fragen und Antworten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, haben einen Ratgeber zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses veröffentlicht
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDie neuen AGB der Banken – Gute Nachrichten für die Kunden?
Ohne großes Tamtam haben in den vergangenen Wochen und Monaten deutschlandweit alle Bankinstitute ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet und sich darauf vorbereitet, die alten AGB am 31.10.2009 über Bord zu werfen. Natürlich wurden die neuen AGB an die Kunden verschickt, damit hat sich die Sache aber für die meisten Banken schon erledigt. Für einen Großteil ihrer Kunden wohl auch, denn wer ließt sich schon die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch, die meist in einem weitgehend unverständlichen Juristendeutsch gehalten sind und in Form dicht bedruckter Büchlein erscheinen?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBindung an die ausgesprochene Kündigung – Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers
Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenErst Kurzarbeit – dann fristlose Kündigung?
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und des Auftragsrückgangs haben viele Unternehmen die Möglichkeiten der Kurzarbeit wahrgenommen. Auch wenn den Beschäftigten versichert wird, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht erfolgen werden, werden Mitarbeiter dennoch und oft fristlos gekündigt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenIm Kampf gegen den Winterspeck – Worauf bei Verträgen mit Fitness-Studios zu achten ist
Die Weihnachtszeit ist vorbei, nur die Waage erinnert noch an Braten, Plätzchen und Punsch. Der Vorsatz, im neuen Jahr mehr Sport zu treiben, führt ins nächste Fitness-Studio und schnell ist ein Vertrag unterschrieben – häufig zu einem hohen Jahresbeitrag. Doch was tun, wenn die anfängliche Euphorie schwindet und der geschlossene Vertrag zur Last wird?
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