OLG Hamm: Fahrverbot kein Automatismus
Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten festgesetzt werden. Dies geschieht im Fall einer „beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“. Diese „beharrliche Pflichtverletzung“ kann zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Unterschreitung des Mindestabstands darstellen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchutzbehauptungen retten selten vor Knöllchen oder Fahrverbot
Verkehrssünder sollten im Kampf gegen ein drohendes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot keinesfalls Sachkunde und Aufklärungsbereitschaft der Gerichte unterschätzen.
Schlechte Erfahrungen mit Schutzbehauptungen machte ein Autofahrer, der einen Hasen für seine überhöhte Geschwindigkeit bei einer Tempokontrolle verantwortlich machen wollte. Das Gericht griff auf waidmännische Sachkenntnis zurück und verwies den Tempo-100-Hasen zurück ins Reich der Fabel.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchrittgeschwindigkeit nicht eindeutig definiert
In verkehrsberuhigten Bereichen darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Subjektiv sind jedoch viele Fahrzeugführer der Meinung, sie dürften schneller fahren, als die einem Fußgänger entsprechenden sieben km/h. Dass nicht nur Fahrzeugführer diese Einschätzung teilen, zeigt eine auf den ersten Blick eher kuriose Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig. Da das Gericht bei Geschwindigkeiten unterhalb von zehn km/h die Gefahr sah, dass Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen, legte es die Schrittgeschwindigkeit auf 15 km/h fest.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFahrverbot in Geldstrafe umwandeln – Absehen vom Regelfahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße
Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten festgesetzt werden. Dies geschieht im Fall einer „beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenViele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Bereits seit Jahren ist bekannt, dass es im Bereich der Verkehrsüberwachung ein erhebliches Fehlerpotential gibt. Neuere Studien, welche eine Vielzahl verschiedener Messsysteme über einen Zeitraum von mehreren Jahren ausgewertet haben, gehen davon aus, dass lediglich rund 33 % der Messungen technisch einwandfrei und damit nicht zu beanstanden sind.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBlitzerfotos nicht mehr zulässig?
AG Grimma und AG Eilenburg erkennen Blitzerfotos nicht mehr an
Die Richter stützen sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom August dieses Jahres. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass anlasslose Videoüberwachungen des Straßenverkehrs ohne rechtliche Grundlage nicht zulässig sind. Derartige Überwachungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In der Folge dieser Entscheidung erkennen viele Gerichte den Videobeweis nicht mehr an.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAchtung Autofahrer: Deutschland versinkt im Umweltzonenchaos
Für rund 4 Mio Bürger und Autofahrer, die in Berlin oder Hannover wohnen wird es jetzt ab dem 01. Januar 2010 eng. Denn ab diesem Tag darf man hier nur noch mit grüner Umweltplakette in die Stadt fahren. Diese beiden Städte sind die ersten in Deutschland, die damit auch viele tausend Fahrzeuge mit gelber Plakette aussperren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenMangel an Streusalz kann auch Chance sein
Den Engpass von Streusalz beim städtischen Räumdienst sehen die Grünen als Chance. "Bekanntlich richtet Salz erhebliche Schäden an. Insbesondere Bäume, Sträucher und Gewässer leiden. Übrigens auch Straßen und Brücken"
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine kontinuierliche Videoüberwachung ohne gesetzliche Grundlage einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und das Ergebnis daher nicht als Beweismittel verwertet werden darf, ist in der Praxis angekommen. Soeben hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Feststellung im Fall eines Abstandsünders angewandt und einen Bußgeldbescheid gegen ihn verhindert (Az. Ss Bs 186/09, Beschluss vom 27.11.09) "Spätestens jetzt dürfte jedem, der per Videoüberwachung erwischt wird, klar sein, dass er gute Chancen hat, mit aller Konsequenz gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid anzugehen", betont Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Für den Verkehrsstrafrechtler stehen das Video-Abstands-Messverfahrens (VAMA) und seine Weiterentwicklung VKS sowie das System ViDistA jetzt endgültig am Pranger.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 in einer vielbeachteten Entscheidung (2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs nicht zulässig war. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht eine Videomessung mit dem Messgerät VKS in Mecklenburg-Vorpommern beanstandet. Das Gericht hat hierin eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen, welcher nicht durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFormale Fehler lassen Laien vor Gericht scheitern
Ein Beweisantrag ist noch lange kein Beweisantrag. Formale Fehler können einem juristischen Laien schnell seine Verteidigungsstrategie zerschlagen, wie das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de berichtet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar
Polizei und Behörden gehen mit den verschiedensten Methoden auf Raser-Jagd. In der Regel handelt es sich bei der eingesetzten Überwachungstechnik um zugelassene und anerkannte Messverfahren. Diese gelten zwar als zuverlässig, doch gibt es immer wieder Ansatzpunkte, die ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen. So hat eine breit angelegte Studie eines Sachverständigenbüros (VUT Sachverständigen GmbH Püttlingen) auf der Basis von 1.810 Bußgeldverfahren ergeben, dass ein großer Teil der Messvorgänge unter Mängeln in der Beweisführung leidet und dadurch angreifbar wird. Ist der Ablauf einer Messung nicht vollständig dokumentiert, kann auch nicht nachvollzogen werden, ob die Messung an sich korrekt war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenMPU nach Drogentest
Fahren unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr heißt zugleich strafrechtliche Verurteilung nach ,? 316 StGB mit Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist oder mindestens die Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel ein Bußgeldbescheid in Höhe von 250 EUR ins Haus flattern als auch ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg ausgesprochen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBußgeld vermeiden
Allein im Winter 2008/2009 hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg etwa 500 Bußgelder auf Grund nicht angepasster Bereifung erfasst. Die zahlreichen Verwarnungen der einzelnen Polizeidienststellen sind hierin nicht enthalten. Die Initiative PRO Winterreifen hat die wichtigsten Fakten rund um die richtige Bereifung im Winter zusammengestellt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZweite Chance für versäumte Frist im Bußgeldverfahren
Wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, ist schnelles Handeln geboten, da sonst die Chance vertan wird, gegen den Bescheid angehen zu können. Denn ab Datum der Zustellung stehen einem Betroffenen lediglich zwei Wochen zur Verfügung, um Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen. Verstreicht die Frist, ist der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Es gibt jedoch Gründe, bei deren Vorliegen sich ein Betroffener das Versäumen der Frist nicht anrechnen lassen muss.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerfassungsrichter bremsen Überführung von Verkehrssündern per Videoaufzeichnung aus
Alle Verkehrssünder, die in diesen Tagen mittels Aufzeichnung einer fest installierten Kamera überführt werden, können hoffen: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis eine Absage erteilt. Generelle Videoaufzeichnung des auflaufenden Verkehrs zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzen das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAnwalt rät bei Steuerhinterziehung zur Selbstanzeige
Interview mit dem Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter, der sich auf die Bereiche Wirtschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht spezialisiert hat und unter anderem Steuersünder bei der Selbstanzeige berät.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRenaissance des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutentnahmen
Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen, muss diese von einem Richter vorab genehmigt worden sein. Da eine solche Maßnahme einen Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellt, sieht das Gesetz es zumindest so vor. "Nachdem in der Praxis zuletzt jedoch häufiger auf diesen Richtervorbehalt verzichtet wurde, scheint ihm nach einer Zeit der Aufweichung jetzt wieder deutlich zu mehr Geltung verholfen zu werden", betont Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFür die Ladungssicherung ist nicht nur der Fahrer verantwortlich
Nach landläufiger Meinung ist für die richtige Ladungssicherung eines Lkws ausschließlich dessen Fahrer zuständig. Wird bei einer Kontrolle etwa das Fehlen von Zurrgurten und Antirutschmatten festgestellt, ist der Schuldige schnell ausgemacht – der Mann hinter dem Steuer. Dabei sind tatsächlich alle Personen für die richtige Beladung verantwortlich, die in irgendeiner Weise mit dem Ladevorgang befasst sind. Das trifft beispielsweise auch den Versender der Ware. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchludrige Urteile bieten Verkehrssündern einen Ausweg
Wer in einer Bußgeldsache verurteilt wurde, sollte die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Denn es kommt immer wieder vor, dass Richter ihre Urteilssprüche unpräzise begründen. Betroffene haben dann gute Ansatzpunkte, um gegen das Urteil anzugehen. Ist das Urteil erst aufgehoben, kann im nächsten Anlauf häufig eine Einstellung oder sogar ein Freispruch erreicht werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNoch sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland eher harmlos
Wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Nachbarstaaten ins Haus flattert, stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie das Knöllchen akzeptieren, dagegen angehen oder es einfach ignorieren sollen. Generell gilt: Nach derzeitiger Rechtslage drohen zahlungsunwilligen Verkehrssündern – bis auf wenige Ausnahmen – immer noch keine direkten Konsequenzen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Das ist mit ein Grund, warum viele Staaten konsequent vor Ort kassieren.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWebsense-Umfrage – Haftstrafe für Firmenchefs bei Datenverlust
Wenn vertrauliche Daten bei Unternehmen verloren gehen, befürworten immer mehr Sicherheitsexperten eine Gefängnisstrafe für die Geschäftsleitung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Websense unter 104 Sicherheitsprofis auf dem e-Crime Congress in London.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGesetzesänderung verschärft Regelungen für Datenschutz in Unternehmen
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 03. Juli nunmehr doch die 2. Datenschutznovelle auf dem Weg gebracht. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bringen für die praktische Arbeit der Unternehmen erhebliche Konsequenzen mit sich. Die Ankündigungen der Koalitionsparteien im Rahmen des so genannten Datenschutzgipfels im September 2008 wurden nur teilweise umgesetzt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur
Es wird häufig missachtet und lässt doch mehr Ausnahmen zu, als oft vermutet wird: das Rechtsfahrgebot. So darf außerorts der mittlere Fahrstreifen von dreien, die in eine Richtung gehen, unter Umständen auch dann durchgängig befahren werden, wenn nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Denn einzelne Überholvorgänge beziehungsweise das Vorbeifahren an langsameren Verkehrsteilnehmern sollen nicht zum Fahren gestreckter Schlangenlinien zwingen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenPack die Warnweste ein
Wer sich schon seit langem auf den Sommerurlaub freut, der fährt auch mal eilig mit dem Auto los. Manchmal zu eilig. Wie das Internetportal auto.de in seinem Magazin (auto.de/magazin/) informiert, sollte man sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn über die in der EU geltenden Bestimmungen für Autofahrer informieren. Die Vorschriften sind zahlreich und bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldstrafen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNicht jedes Fahrverbot muss verbüßt werden
Reicht der Warn- und Erziehungseffekt einer Geldbuße aus, kann auf ein Fahrverbot verzichtet werden – eine Regelung die vielfach übersehen wird. "Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene persönliche Gründe anführen kann, welche eine Ausnahme vom Fahrerbot angemessen erscheinen lassen", erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Der Verkehrsstrafrechtler weist darauf hin, dass selbst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h ein milderes Fahrverbot erwirkt werden kann.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenTrunkenheit und Alkohol am Steuer (§ 316 StGB) – Welche Promillegrenze gilt?
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest“ (MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung) kommen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWeihnachten ist vorbei – doch wohin mit dem Baum?
Wenn am 6. Januar die Weihnachtszeit endet, ist es auch höchste Zeit, den Christbaum zu entsorgen: Nach zwei Wochen in warmen Räumen sind die Äste trocken und die Nadelberge häufen sich auf dem Fußboden. Doch wohin mit dem Baum? Die normale Restmülltonne oder ein abgelegenes Waldstück sind die falschen Orte.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFrühzeitig gegen Bußgeldbescheid aus dem Ausland wehren
Der Sommer 2008 zeigt sich für Autofahrer gnädig – vor allem, wenn sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub mit einem Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland konfrontiert werden. Denn noch immer ist der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen nicht wirkungsvoll umgesetzt. "Damit greift die geplante grenzübergreifende Vollstreckung von Geldsanktionen von mindesten 70 € noch nicht", erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSteuerhinterziehung – Vor Selbstanzeige unbedingt zum Anwalt
Seit der Steuer-Razzia bei Postchef Zumwinkel ist das Thema Steuerhinterziehung und Steuerfahndung ein Dauerbrenner in den Medien. Zuletzt hat sich der Skandal um Schwarzgeld-Konten in Liechtenstein ausgeweitet. Dem Landgericht Rostock wurden Daten zugespielt, nach denen es in Liechtenstein weitere 1.850 bislang unbekannte Konten deutscher Steuersünder in dem Nachbarland geben soll.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten