Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

ehrenamtBundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet.
„Aus dem Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes geworden, auch wenn sich der Inhalt des Gesetzes nicht wesentlich verändert hat“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Kanzlei SH+C.
Nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, das damit rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die Änderungen durch das Gesetz sind alles in allem sehr erfreulich und insbesondere für Vereine von großer Bedeutung.

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Kategorien: Recht, Urteile
27.08.2013

Gemeinnützige Vereine in der Pflicht

Für Deutschlands gemeinnützige Vereine wird es Ende des Jahres ernst. Denn dann läuft für sie die Frist des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der Vereinssatzung hinsichtlich der Zulassung von Tätigkeitsvergütungen für den Vorstand ab. Davon betroffen sind gemeinnützige Vereine, die Tätigkeitsvergütungen an ihre Vorstände bezahlen, ohne dass dies in der Satzung erlaubt ist.

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Kategorien: Recht, Urteile
6.10.2010

Vergütung von Vereinsvorständen: Gemeinnützigkeitsproblem ausgeräumt

urteil020Wer gemeinnützig ehrenamtlich tätig ist, darf von seinem Verein auch eine moderate finanzielle Anerkennung erhalten. Der persönliche Freibetrag von bis zu 500 Euro pro Jahr stellt eine echte Unterstützung für jedes sportorientierte, soziale oder kulturelle Engagement dar, muss doch der Empfänger darauf keine Steuern und der Verein keine Sozialabgaben entrichten. Viele Vereine und Verbände vergüten das Engagement ihrer Vorstands- oder Präsidiumsmitglieder entsprechend – etwa in Form von Sitzungsgeldern oder einer moderaten pauschalen Aufwandsentschädigung.

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Kategorien: Recht, Urteile
14.03.2010

Steuererklärung – Tipps und Tricks

Es gibt in Deutschland die gewöhnliche Möglichkeit die Steuerklärung in Papierform abzugeben. Beim Finanzamt können die entsprechenden Formulare mit sämtlichen Anlagen geholt werden. Auch im Internet besteht die Möglichkeit die Formulare auszudrucken. Seit einigen Jahren besteht auch die Möglichkeit die Steuererklärung in elektronischer Form abzugeben.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Allgemein
3.03.2009

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