Vergütung von Vereinsvorständen: Gemeinnützigkeitsproblem ausgeräumt
Wer gemeinnützig ehrenamtlich tätig ist, darf von seinem Verein auch eine moderate finanzielle Anerkennung erhalten. Der persönliche Freibetrag von bis zu 500 Euro pro Jahr stellt eine echte Unterstützung für jedes sportorientierte, soziale oder kulturelle Engagement dar, muss doch der Empfänger darauf keine Steuern und der Verein keine Sozialabgaben entrichten. Viele Vereine und Verbände vergüten das Engagement ihrer Vorstands- oder Präsidiumsmitglieder entsprechend – etwa in Form von Sitzungsgeldern oder einer moderaten pauschalen Aufwandsentschädigung.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSteuernachzahlung wegen fehlerhafter Vereinssatzung?
Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, profitieren bekanntermaßen von Steuererleichterungen wie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Weniger im Bewusstsein der Öffentlichkeit ist, dass die Gemeinnützigkeit oft am seidenen Faden hängt. Schon ein formaler Fehler genügt, und die Steuerbegünstigung entfällt, warnt Vereinsexperte Prof. Gerhard Geckle in einem aktuellen Beitrag auf dem Vereinsportal von redmark.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNeue Steuervorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag jetzt amtlich
Mit einem lange erwarteten Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Vorgaben zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgerungen bei Anwendung des Ehrenamts-Freibetrags nach ,? 3 Nr. 26a EStG bekanntgegeben. Für gemeinnützige Vereine wird der Anwendungsbereich damit nochmals konkretisiert: Wenn ehrenamtliche Vorstände pauschale Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder erhalten, müssen die Vereins- oder Verbandssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2010 über die Mitgliederversammlung angepasst bzw. geändert werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenEhrenamtsfreibetrag und Satzungsänderung – Frist bis 31. Dezember 2010 verlängert
Nun ist es „amtlich“: Die bisherige Frist für eine notwendige Satzungsänderung bei gemeinnützigen Vereinen und Verbänden wurde als aktuelles Ergebnis der Sitzung der zuständigen Länderreferenten im Vorgriff auf die Bekanntgabe eines weiteren BMF-Schreibens bis Jahresende 2010 nun doch nochmals verlängert.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUmsatzsteuerfalle für Vereine – Drohen vielen gemeinnützigen Organisationen Steuernachzahlungen?
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Fall zur Umsatzsteuerermäßigung für gemeinnützige Körperschaften eine Steuerfalle aufgedeckt: Ist die Satzung nicht auf dem aktuellen Stand, entfällt die Steuerermäßigung und der Organisation drohen erhebliche Steuernachzahlungen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAbmahnfall – Online-Fair-Trade e.V. – Jetzt wird nach Rechtfertigung gesucht
Seit der großen Abmahnwelle tut sich nichts mehr. Weder vom Verein noch von seinem Anwalt irgendeine Reaktion. Geht es jetzt darum, ein möglichst wehrloses Opfer zu finden, um seine Interessen durchzusetzen? Vieles deutet darauf hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten