Tipp des Monats: Streupflichten für Mieter, Vermieter und Grundstücksbesitzer
Wer ist bei Schnee und Eis streu- und räumpflichtig: Die Stadt? Anlieger bzw. Vermieter? Oder aber die Mieter? Der Internet-Informationsdienst recht-einfach-erklaert.de informiert:
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden zum Räumen und Streuen verpflichtet. Diese nehmen aber ihrerseits in der Regel die Anlieger in die Pflicht und erlegen diesen das Räumen der Bürgersteige auf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenHaus- und Grundstücksentwässerung, damit der Keller beim nächsten Regen nicht unter Wasser steht
Das Entwässerungssystem gilt nach wie vor als vernachlässigtes Stiefkind! Dies zeigt sich insbesondere bei der mangelnden Vorsorge gegen Rückstauschäden durch den Einsatz geeigneter Rückstausicherungen. Dies bestätigt auch eine aktuelle Online-Umfrage von Jung-Pumpen (www.jung-pumpen.de), wonach weite Teile der Bevölkerung nicht ausreichend über die Gefahren einer fehlenden Rückstausicherung informiert sind. So verfügen die Häuser von 50 Prozent der Befragten über keine entsprechenden Sicherungsmaßnahmen.
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