Wie man bei Eis und Schnee sicher fährt

winter-auto-verkehrAuch in diesem Jahr wird dieser Winter noch genügend Schnee und Eis für alle Verkehrsteilnehmer bereithalten. Grund genug, sich auf glatte Fahrbahnen vorzubereiten.
Generell gilt, dass man jede unnötige Fahrt vermeiden sollte. Viele sind jedoch schon allein von Berufs wegen auf die eigenen vier Räder angewiesen, etwa Pflegedienste oder Handwerker.

geschrieben von: marco
Kategorien: Freizeit, Buntes
2.01.2015

Wirbelsäule unter Druck – Drei Fragen zum Thema Bandscheibenvorfall

human back pain spinal cord skeleton bodyBandscheiben verleihen unserem Rücken Kraft und Flexibilität. Wie Puffer zwischen den einzelnen Wirbeln federn sie Stöße sanft ab. Um diese Funktion zu erhalten, raten Experten zu ausreichender Bewegung. Denn Bandscheiben erhalten ihre Nährstoffe über Flüssigkeitsaustausch und funktionieren dabei wie ein Schwamm. Bei Entlastung nehmen sie Wasser auf und geben es bei Belastung wieder ab. „Wer seinen Rücken nur selten beansprucht, erhöht daher die Gefahr eines Bandscheibenvorfalls, auch Bandscheibenprolaps genannt“

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19.12.2014

Ab 2015: Verschärfung der Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige

steuerrecht-steuern„Infolge des mittlerweile automatisierten Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten steigt die Entdeckungsgefahr für Steuerhinterzieher mit Auslandskonten oder ausländischen Investments“, sagt WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Auch die Schweiz hat mittlerweile Kooperationsbereitschaft erklärt.
Bis vor einigen Jahren erschienen Steuerhinterziehern ihre Schwarzgeldkonten zum Beispiel in Liechtenstein oder der Schweiz vor dem Zugriff der deutschen Finanzverwaltung sicher. Die Entdeckungsgefahr war damals gering. Durch den Ankauf von Steuer-CDs hat sich diese Situation aber nachdrücklich geändert.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
27.11.2014

Verkehrssicherung auch für unbefugte Nutzer?

urteil-richter-rechtDas Amtsgericht München hat entschieden, dass der Betreiber (hier eines Supermarktes) für einen Notausgang dann nicht verkehrssicherungspflichtig sei, wenn dieser eigentlich für den Zutritt von Kunden nicht bestimmt sei, aber dennoch genutzt würde. Ein Kunde betrat über einen Notausgang den Supermarkt und rutschte dort auf einer Wasserlache aus, da es geregnet hatte. Das AG München hat konsequent die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht angewendet – allerdings mit einer (zumindest scheinbaren) Ignoranz gegenüber der Tatsache „Notausgang“.
Das AG München hatte den Betreiber des Marktes richtigerweise als grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig angesehen. Damit ist der Betreiber auch grundsätzlich gehalten, Maßnahmen gegen das Ausrutschen zu treffen.
Aber:
Hier hatte es sich um einen Notausgang gehandelt, der – so das AG München – erkennbar nicht zum Betreten des Marktes gedacht war. Der Betreiber habe seinen Verkehrssicherungspflichten genüge getan, da er ein Reinigungsunternehmen beauftragt hatte, das nachweislich alle 30 Minuten die fraglichen Stellen auf stehendes Wasser hin überprüfe und ggf. beseitige.
Nach Auffassung des AG München reicht diese Zeitspanne aus, Prüfungen in einem engeren Zeittakt seien nicht erforderlich, ebenso nicht das Aufstellen von Warnschildern oder Rutschmatten – eben weil es sich um einen Notausgang gehandelt habe, der nicht zum Betreten des Einkaufsmarktes bestimmt sei.
Kommentar von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Ich möchte nicht sagen, dass die Bayern etwa nur einspurig denken, aber: Der Notausgang mag nicht zum Betreten gedacht sein, er ist aber kraft Bestimmung zum Verlassen da, idealerweise zu einem schnellen Verlassen des Marktes.
Daher ist fraglich, ob eine nur 30-minütige Prüffrequenz ausreicht, insbesondere wenn keine Rutschmatten ausgelegt sind, die das Ausrutschen flüchtender Personen verhindern helfen könnten.
So stellt sich die Frage, ob vielleicht nicht in Bezug auf den regelwidrigen Nutzer, aber in Bezug auf den regelkonformen Nutzer eine Verkehrssicherungspflicht besteht, die aber dann wiederum den regelwidrigen Nutzer mit erfasst: Denn wenn der regelwidrige Nutzer ausrutscht, rutscht auch der regelkonforme Nutzer aus.
Grundsätzlich besteht eine Verkehrssicherungspflicht nur gegenüber dem Adressatenkreis der Verkehrssicherung: Stellt ein Veranstalter eine kleine Kinderrutsche auf, zwängt sich aber ein Erwachsener hinunter und verletzt sich dabei, so kann man dem Veranstalter keinen Vorwurf machen.
So wäre das auch grundsätzlich bei einem Notausgang: Nutzt jemand den Ausgang von der falschen Seite regelwidrig, so wird er grundsätzlich von der Verkehrssicherungspflicht nicht erfasst. Anders als im Fall der Rutsche birgt der Notausgang-Fall aber das Problem, dass der regelwidrige Nutzer nicht ausgerutscht wäre, wenn der Betreiber seinen Pflichten gegenüber den regelkonformen Nutzern (Flüchtenden) nachgekommen wäre und für einen rutschfesten Ausgang gesorgt hätte.
So hatte dies einmal das Oberlandesgericht Dresden 2007 entschieden: Der unbefugte Nutzer (Kunde kommt von außen) wird einem befugten Nutzer (Kunde flüchtet nach außen) gleichgestellt, wenn sich die Gefahr beim befugten Nutzer ebenso verwirklich hätte.
Das Landgericht Heidelberg hatte 2010 dieser Entscheidung entgegengehalten, dass es dann dem Betreiber verwehrt bliebe, über eine Zugangsbeschränkung sein Haftungsrisiko zu steuern.
Im Fall des AG München kommt hinzu, dass der Betreiber offenbar davon wusste, dass Kunden den Notausgang regelwidrig nutzen – der gestürzte Kunde war also nicht der erste, aufgrund dessen der Betreiber erstmals auf das vorhandene Risiko überhaupt aufmerksam gemacht worden wäre. Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2009 darin – dem OLG Dresden folgend – eine Verkehrssicherungspflichtverletzung gesehen.
Zum Verständnis: Hier ging es um die Frage, ob der unbefugte/regelwidrige Nutzer in den Genuss der Verkehrssicherung kommen kann, oder ob dies nur für den befugten/regelkonformen Nutzer gilt – bzw. ob der Verkehrssicherungspflichtige auch für den Schutz des unbefugten Nutzers verantwortlich ist.
M.E. kann man das jedenfalls in den Fällen bejahen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige Kenntnis von der unbefugten Nutzung hatte und nichts gegen sie unternommen, sie also geduldet hatte. Denn dann könnte man aus Sicht des unbefugten Nutzers durchaus anerkennen, dass der sich nun als befugt betrachten darf, jedenfalls dann, wenn er erkennt, dass der Betreiber von der eigentlich unbefugten Nutzung weiß.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Quelle: openPR

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Kategorien: Recht, Urteile
25.11.2014

Die Idee und die Angst vor dem Diebstahl

rotekarte-stopp-urteile-rechtWer eine Idee hat, muss befürchten, dass ein anderer die Idee aufgreift und selbst verwertet. Was kann man tun, um das zu verhindern? Sind Ideen bereits kraft Gesetz geschützt? Dabei ist der Schutz der Idee meist viel schwächer, als man denkt.

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Kategorien: Recht, Urteile
20.11.2014

Steuerstrafrecht: Verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige beschlossen

steuerrecht-steuernDie Bundesregierung hat am 24.09.2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, wonach die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige zukünftig deutlich höher liegen sollen. Steuerhinterziehung, soll nur noch unter strengen Auflagen straffrei bleiben. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige an sich bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten.

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12.11.2014

Politiker lügen nicht – sie sagen nur nicht immer die Wahrheit

rechtsanwalt-urteile-rechtWem sind schon die Eckwerte deutscher Haushaltspolitik bekannt? Mit Sicherheit nicht der Mehrheit der Bürger und Wähler, vielen Politikern dürften diese Zahlen ebenfalls nicht geläufig sein. Aus der Lohnsteuer fließen 16 Prozent und aus den Unternehmereinkünften 20 Prozent in die Staatskasse.

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Kategorien: Freizeit, Buntes
11.11.2014

Warum Zahl kranker Mitarbeiter in Verwaltungen wächst

stress-kaputt-probleme-arbeit (2)Tausende junger Leute haben auch in diesem Jahr mit Neugier und Elan ihre Ausbildung in den Kommunal- und Landesbehörden begonnen. Doch schnell wird sich für sie in der bevorstehenden Ausbildungszeit zeigen, dass Begriffe wie Krankheit, Vertretung und Mehrarbeit ständige Begleiter sein werden.

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10.11.2014

Angebot: Budoten K-1 Kickboxing 3 DVD Box!

K-1 Kickboxing  3 DVD Box!
Was für ein Angebot: Die DVD K-1 Kickboxing 3 DVD Box! ist endlich auch einmal als Special des Tages zu bekommen.

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Kategorien: Specials
10.11.2014

Alles im Gleichgewicht – Stress und innere Unruhe sanft bewältigen

25570_46958_Bild4Familie, Job und Freizeit – drei wichtige Pfeiler, auf die sich viele Menschen stützen. Läuft etwas schief, fällt weg oder kommt zu kurz, bricht gewissermaßen ein Krieg der biochemischen Botenstoffe aus. In stressigen Zeiten schütten Betroffene vermehrt das körpereigene Hormon Cortisol aus, welches den Gemütszustand nachhaltig beeinflusst. Jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Balance wiederzufinden.

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8.10.2014

Unmöglichkeit der Leistung

urteile-recht (15)Bei der Generalprobe vor der Aufführung des Hamburg Balletts im Harris Theater in Chicago (USA) ist unterhalb der Bühne ein Feuer ausgebrochen. Das Theater wurde geräumt, verletzt wurde niemand. Die anstehenden Vorstellungen wurden abgesagt. An diesem Beispiel schauen wir uns die “Unmöglichkeit der Leistung” einmal genauer an.

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Kategorien: Recht, Urteile
30.09.2014

Mehr Erfolg beim Lernen – Tipps für Schüler und Eltern

deutsche journalisten dienste Bild: 74215(mpt-14/47698). Wenn die Kids beim Lernen auf dem Schreibtischstuhl herumzappeln, dann wissen kluge Eltern, dass es höchste Zeit für eine Pause ist. Eine Viertelstunde kann, je nach Lernpensum, schon völlig ausreichen. Allerdings sollte der Nachwuchs sich in der Auszeit wirklich mit etwas völlig Anderem befassen. Das einseitige Stillsitzen können Kinder mit ausgiebigem Toben ausgleichen.

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29.09.2014

Das Herz im Takt – Tipps um die Durchblutungssituation im Körper zu verbessern

Doctor performing an EKG test on young male patient.(djd). Das Herz ist der Taktgeber des Lebens, der Motor des menschlichen Körpers. Vom ersten Atemzug an ist der fleißige Herzmuskel im Dauereinsatz. Auch während der Schlafphasen gibt es keine Pause, da alle Bestandteile des Körpers mit Blut versorgt werden müssen, welches Sauerstoff und Nährstoffe transportiert. Die Arbeitsbelastung des Herzmuskels ist enorm, Abnutzungserscheinungen mit den Jahren sind vorprogrammiert. Doch lässt die Kraft des Herzens merklich nach – etwa im Alter – kann der Alltag beschwerlich werden, das Wohlbefinden deutlich sinken. So lassen Erschöpfung, Schwindel und Atemnot körperliche Aktivitäten kaum noch zu.

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23.09.2014

Crosstraining für Zuhause: So einfach geht's

deutsche journalisten dienste Bild: 73204Übungen für mehr Fitness zum Nachmachen erklärt
(mpt-14/47323a). Crosstraining ist effektiv und sehr abwechslungsreich. Im Trend liegt besonders eine Form dieses Sports: Crossfit. Kenner behaupten, es sei das härteste Workout der Welt. Dieser Beitrag informiert Sie darüber:
– was den Reiz eines Crosstrainings und speziell des neuen Trendsports Crossfit ausmacht.
– wie nützlich Treppenstufen für ein gutes Workout sind.
– wann ein Trainer anwesend sein sollte.
– welche Kleidung sich für Crossfit und Crosstraining eignet.

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Kategorien: Allgemein
19.09.2014

Positives Denken und Stressbewältigung

business womanStändiger Termin-und Leistungsdruck, uneingeschränkte Erreichbarkeit, dazu der Vorsatz, es Kollegen und Führungsetage recht machen zu wollen und bestenfalls kein Anliegen bis zum nächsten Tag aufzuschieben. Fast jeder Arbeitnehmer kennt Situationen, in denen er das Gefühlt hat, dem Druck am Arbeitsplatz nicht mehr standhalten zu können.

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Kategorien: Gesund und Fit
8.09.2014

Neues Punktesystem: Führerschein wird schon bei acht Punkten entzogen

blitzerSchon beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen, seit am 1. Mai 2014 die Reform des Punktesystems in Kraft trat. Im Gegenzug führen dann auch nur noch Delikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zu einem Eintrag und für einen Verstoß werden nur noch maximal drei Punkte verhängt. Dennoch kann es schneller zum Entzug des Führerscheins kommen, als noch nach dem alten System.

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Kategorien: Recht, Urteile
2.09.2014

Bewegung schützt vor Krankheiten

Attractive Woman stretching before Fitness and ExerciseBewegung verlängert durch aktives Vorbeugen und Heilen von Krankheiten das Leben. Jede neue Studie verstärkt die Argumente der Mediziner und Sportwissenschaftler. Auch wenn wir durch Bewegung nicht ewig leben werden, so können wir es uns auf vielerlei sportliche Weise angenehmer machen. Mehr Sport weniger Schmerzen so das allgemein Rezept. Positiver Nebeneffekt: keine künstlichen Zusatzstoffe und zumeist kostenfrei.

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16.08.2014

Arbeitsschutzrechtliche Verantwortung beim Tod eines Auszubildenden

firefighters during their job.Allzu oft wird der Arbeitsschutz auf die leichte Schulter genommen. Ein trauriges berühmtes Beispiel ist die Arbeitszeit: Wenn es um die höchstzulässige Arbeitszeit geht, wird höchstens milde gelächelt und darauf verwiesen, dass Überstunden in der Veranstaltungsbranche eben normal seien. „Normal“ müssen die Verantwortlichen auch damit rechnen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, wie ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt.

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11.08.2014

Neues Punktesystem: Drängler spielen mit ihrem Führerschein

fuerherschein-fahrerlaubnisNotorische Drängler spielen nach dem neuen Punktesystem, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, mit ihrem Führerschein. Denn Abstandsverstöße werden dann verhältnismäßig strenger bestraft – und die Fahrerlaubnis wird nach der Reform schon bei acht Punkten entzogen.
Für viele Autofahrer stellen die Drängler auf der Autobahn ein großes Ärgernis da. Der nachfolgende Wagen taucht im Rückspiegel auf, hält den Sicherheitsanstand nicht ein und betätigt im Extremfall auch noch die Lichthupe. Dieses Verhalten wird auch schon bislang bestraft. Wer bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h den Mindestanstand unterschreitet, muss mit einer Geldbuße, dem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis und bis zu vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Je nachdem wie dicht der Drängler aufgefahren ist, werden die Punkte verhängt. Bei einem Abstand von 15 Metern wurden drei Punkte fällig, bei zehn Metern und weniger schon vier Punkte. Nach der Reform des Punktesystems werden diese Abstandsverstöße jeweils mit zwei Punkten bestraft. Bedeutet: Wer vier Mal zu dicht auffährt, riskiert seinen Führerschein.
„Heftiger wird es sogar, wenn der Mindestabstand noch 3 Meter beträgt. Dann ist sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem ein Punkt fällig. Nur, dass der Punkt nach der Reform eben viel schwerer ins Gewicht fällt“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
Karlstraße 19
63739 Aschaffenburg
Quelle: openPR

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Kategorien: Recht, Urteile
5.08.2014

Yoga in der Natur? – Erfahrungen aus dem Ausseerland

yoga-natur„Yoga weckt die Natur in Dir“, meint Esther Eder. Die Sportwissenschaftlerin und diplomierte Yoga-Lehrerin ist viel in der Welt herumgekommen. Das Ausseerland im Salzkammergut ist für sie eine „sehr kraftvolle Gegend, die eine gute Sprache zur Seele hat.“ Als Leiterin des Yoga-Zentrums im G’sund und Natur Hotel Die Wasnerin in Bad Aussee zeigt sie und ihr Team, welchen besonderen Reiz Yoga in der Natur hat.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Gesund und Fit,Yoga
4.08.2014

Compliance – Großer Anspruch, klägliche Umsetzung

Killing the bossUnter Moral werden alle Verhaltensmuster, -konventionen, -regeln und -prinzipien verstanden, die sich im Verlaufe der Zivilisierung des Menschen herausgebildet und entwickelt haben, um ein überlebensförderndes Zusammenleben und Zusammenwirken dieser Spezies zu gewährleisten. Sie sind bis heute einem stetigen Wandel unterworfen und prägen grundlegend das kodifizierte Recht. Dieses ist in fortgeschrittenen Zivilisationen im Verlaufe des unaufhörlichen zwischenmenschlichen Kampfes um Macht und Beute zu hoher Komplexität entwickelt worden, wobei die moralischen Fundamente immer weiter aus dem Blick gerieten.
Während moralisches Verhalten tief in der Persönlichkeit verankert und wahrscheinlich durch Erziehung und Vorbilder geprägt wird, ist Gesetzestreue vor allem eine vernunftgesteuerte Leistung des Verstandes. „Recht ist Mittel legaler, nicht aber automatisch auch legitimer Machtausübung.“ (Prof. Querulix) Das Menschentier folgt naturgemäß in erster Linie seinen Instinkten, erst Erziehung, Sozialisierung und Bildung schaffen die Voraussetzungen für vernunftgeleitetes Verhalten. Gesetze sind Produkte der Vernunft, deren Einhaltung auch der Kraft einer leitenden Vernunft bedarf. Wenn es daran hapert, wird Recht zum Kampfmittel, mit dem zum, Beispiel – wenn die Europäer den Angriff zulassen – die Freibeuter-Kapitalisten aus den USA mit Hilfe des geplanten Freihandelsabkommens die Staaten der EU ausbeuten werden.
Auch die Ukraine-Krise beweist, daß die Menschheit auch durch schlimmste Erfahrungen – wie sie zu letztlich der Zweite Weltkrieg mit sich gebracht hat – die alten Rudeltiere bleiben. Daß Täuschen, Übervorteilen, Belügen, Betrügen, Ausbeuten, Berauben, Drangsalieren und Töten der Geschichte menschlicher Zivilisationen immer noch immanent sind, sollte aber nicht überraschen. Evolution ist ein sehr langsamer Prozeß. Mit dem rasanten Tempo, in dem sich das Menschentier mit seiner Geisteskraft neue Werkzeuge geschaffen und die Erde verändert hat, kommt sie nicht mit. Es bedarf deshalb vernunftgesteuerter Verstandeskräfte, um die Diskrepanz zwischen dem technischen Können und dem genetisch begrenzten Vermögen zu überbrücken. Daß diese bereits genügend entwickelt sind, ist zweifelhaft. Vielmehr scheint es so, daß sie einen Menschen voraussetzen, der erst noch entstehen muß.
Kurzfristig brauchen wir nicht darauf zu hoffen, daß dieser qualitative Sprung in der Evolution des Menschen eintritt. Das wachsende Problembewußtsein treibt aber immer mehr Exemplare der Gattung homo sapiens an, die Schwächen des Rudeltieres zu kompensieren. Das Völkerrecht ist eines der Beispiele dieser gewachsenen Vernunft, der Umgang mit ihm zugleich ein Beispiel für die Schwierigkeiten, die das Menschentier hat, so zu handeln wie es Menschen tun sollten.
Ein in seiner praktischen Auswirkung eher kümmerliches Beispiel sind die Regeln für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie freiwillige Verhaltensregeln, die sich Großunternehmen inzwischen gegeben haben. Dieses Compliance genannte System von Grundsätzen, Regeln, Kontrollmechanismen und deren Dokumentation, mit dem die Unternehmen die Regel- bzw. Gesetzestreue gewährleisten wollen kann als Qualitätsmanagement für moralisches und rechtliches Verhalten betrachtet werden. Grundlage dafür sind Vorgaben des Aktienrechts sowie strafgesetzliche, umweltschutz- kartell-, haftungs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Die politische und wirtschaftliche Praxis zeigt allerdings, daß diese formalen Verhaltensgrundsätze offensichtlich nur wenig im moralischen Persönlichkeitsgrund der Verantwortlichen verankert sind.
Beispiele dafür, daß Compliance-Systeme von Unternehmen oft nicht mehr als heiße Luft sind, gibt es in Hülle und Fülle. Ausbeutung von Menschen als billige Arbeitskräfte, Herstellung und Verkauf gesundheitsgefährdender, umweltschädigende Produktionsverfahren … und alles nur, um möglichst viel Beute zu machen. Gerechtfertigt werden die amoralischen und nicht selten auch rechtswidrigen Praktiken dann scheinheilig mit der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Der Coup der Lebensversicherungslobby mit ihrem Vorschlag, die Verteilung der Bewertungsreserven von Kapitalanlagen zu ihren Gunsten und zu Lasten der Versicherten zu ändern, ist eines der jüngsten Beispiele. Diese Lobby hat den leider allzuoft willigen, weil wenig informierten und oft überhaupt nicht am Allgemeinwohl orientierten Bundestagsabgeordneten einen Gesetzestext in die Feder diktiert, der Aktionäre der Gesellschaften durch Aussicht auf höhere Dividenden und Vorstände durch die mögliche Erhöhung ihrer Boni zu bereichern geeignet ist, während dafür die Versicherten viele Milliarden einbüßen sollen. Nach Aussagen von Fachleuten ist die Änderung der Bewertungsreserven vollkommen überflüssig – aus der Sicht der Allgemeinheit und der Kunden. Für Vorstände und Aktionäre natürlich nicht. Denn für sie geht es darum, mehr Beute zu machen.
Ein anderes Beispiel, das in einer Fallstudie zum Qualitätsmanagement veröffentlicht wurde, zeigt wie rücksichtslos Unternehmen formalrechtliche Winkelzüge nutzen, um Schaden infolge eigenen Versagens auf Kunden abzuwälzen. Es geht dabei um einen Fall des zum TUI-Konzern gehörenden Reiseveranstalters Gebeco. In der mit Faksimiles der Originaldokumente versehenen Abhandlung wird detailliert aufgezeigt, wie der TUI-Vorstand das Managementversagen der Gebeco-Geschäftsführung deckt und sogar behauptet, der Konzern praktiziere eine einwandfreies Qualitätsmanagement der Kundenbeziehungen. Die Behauptung wurde allerdings fallengelassen, nachdem der Hauptversammlung 2012 ein gut begründeter Antrag auf Abwahl des Vorstands wegen grober Verletzung der Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters zur Abstimmung vorgelegt wurde, dessen Annahme bezeichnenderweise durch die Stimmen der Bankenvertreter und zweier Großspekulanten verhindert wurde. Der Titel der Untersuchung ist: „Qualitätsmanagement in der Praxis – Wenn Kunden sich als Beuteopfer fühlen – ein “Reise”-Erlebnis mit Gebeco/TUI“. Die Fallstudie ist in 4. Auflage als eBook (ISBN 978-3-943788-24-2, 137 S., 19,95 Euro) im eVerlag RED – Rüdenauer Edition Autor Digital erschienen und dort sowie in allen guten (Internet-)Buchhandlungen erhältlich. Sie ist nicht nur für Moral- und Rechtsphilosophen und Qualitätsmanagementverantwortliche, sondern ebenso für Kunden von Reiseveranstaltern interessant und lehrreich.
Im Sport zeigen das Beispiel FC Bayern AG und der Fall Hoeneß geradezu auf dramatische Weise wie wenig Compliance bisher in den Menschen Wurzeln geschlagen hat. Sowohl die Alphatiere wie auch das Rudel sind davon nicht im geringsten durchdrungen; ihr Benehmen und Handeln zeigt sich menschentierisch urtümlich wie eh und je. Schöne Vorbilder!
Am wenigsten gefestigt sind Moral und Recht in der Politik. Aus Kreisen der polit-ökonomischen Herrscherklassen kommen weltweit die allermiserabelsten Vorbilder für die Völker und deren Jugend. Der Umgang mit der Ukraine-Krise ist ein großes Beispiel, der Umgang mit den Regeln Öffentlicher Ordnung in Kommunen sind viele kleine Beispiele. Daß die Geschichte des zivilisierten Menschentiers ein einziges großes Drama von Rücksichtslosigkeit, Drangsal, Ausbeutung, Betrug, Raub und Mord ist, kann deshalb nicht überraschen. Wie der Herr, so’s G’scherr, weiß der Volksmund.
Scheinheiligkeit, Täuschung und Lüge sind die üblichen Mittel des menschentierischen Machtspiels – neben etlichen noch viel schlimmeren. Compliance ist bisher nur ein Placebo, das den Macht- und Beutetrieb des Menschentiers nicht zähmen kann. „Menschen sind, wie man weiß, alles andere als Heilige. Aber als Schein-Heilige haben sie es schon weit gebracht“ lobt Prof. Querulix sarkastisch diese die Erde beherrschende Spezies im Volksmund.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
28.07.2014

720 Million Euro Schadenersatz wegen angeblich geklauter Idee?

recht-urteile-richterIn den USA ist gegen den Titanic-Regisseur James Cameron und die Filmstudios Century Fox und Paramount eine Schadenersatzklage über 1 Milliarde US-Dollar, also ca. 720 Million Euro, eingereicht worden. Mit der Klage fordert eine Frau Schadenersatz, weil die Beklagten ihr angeblich die Idee geklaut hätten, einen 3D-Simulator zu bauen, in dem die Kollision der Titanic mit einem Eisberg nachgestellt wird. Die Beklagten hätten aus der Idee eine Touristenattraktion gemacht und mehrere hundert Millionen Dollar damit verdient.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
26.07.2014

Vielseitig, hilfreich, unentbehrlich

PhysiotherapieErgotherapie … Was ist das? Gehört habe ich schon davon, doch was steckt eigentlich dahinter? Ich habe mich einmal etwas eingehender mit der Ergotherapie befasst und festgestellt, dass dieses Berufsbild erstaunlich vielseitig ist und außergewöhnlich enge Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen vermag.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
20.07.2014

Steuersünder werden künftig massiv zur Kasse gebeten – Selbstanzeige wird teurer

steuerhinterziehungWie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, können Steuerhinterzieher auch in Zukunft mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückfinden. Aber es wird deutlich teurer und auch schwieriger werden. Landesfinanzminister und Vertreter des Bundes sollen sich demnach über die letzten strittigen Punkte geeinigt haben.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
6.07.2014

Welche Muskelgruppen sind für Judo nützlich?

judoHallo! Ich suche Ratschläge für Kraftübungen die man fürs Judo brauch. Und welche Muskelgruppen man am meisten beansprucht damit man sie trainieren kann! Danke im voraus! 🙂

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
29.06.2014

Shotokan Karate ist doch nur Schattenboxen – oder?

karate-kinderWarum werden im Shotokan Karate die Techniken abgestoppt? Vollkontakt ist doch etwas anderes … Kann man mit einem solchen Schattenboxen überhaupt richtiges Karate lernen? … oder sitze ich hier nur einem Missverständnis auf? Bitte klärt mich in dieser Frage auf. Danke.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
26.06.2014

Dürfen Christen Kampfsport betreiben?

meditationAus einem Interview: Die christliche Lehre fordert zur Gewaltlosigkeit auf. Doch Kampfsport ist doch Gewalt … Wenn Sie hören, dass es in den USA eine breite Bewegung zum Christentum und Kampfsport gibt, was denken Sie dabei?

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
22.06.2014

Sportlich unterwegs auf Mountainbikes mit Rückenwind

deutsche journalisten dienste Bild: 66210Elektrofahrräder gewinnen auch bei sportlichen Fahrern immer mehr an Beliebtheit
(mpt-13/46) Wer glaubt, dass Fahrräder mit Elektroantrieb nur etwas für Gelegenheitsradler, die es gerne bequem und gemütlich haben, sind, irrt gewaltig. Immerhin sind Elektrofahrräder längst keine Seltenheit mehr und haben inzwischen auch sportliche Mountainbiker und Radfahrer erreicht. So ist es unter Sportlern mittlerweile durchaus nicht mehr verpönt, mit der Unterstützung eines Elektromotors für zusätzlichen Schwung zu sorgen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
3.06.2014

Wing Tsun und Muay Thai gleichzeitig?

boxen-boxer-thaiboxerHi, ich mache im Moment WT (Wing Tsun) und möchte noch Muay Thai machen. Klappt das überhaupt beide gleichzeitig zu machen? Und wenn ja, ist das sinnvoll? Ich bin 15 jahre 🙂 Danke im vorraus!

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
25.05.2014

So macht Schule Spaß: Pläne und Pausen führen zu mehr Erfolg beim Lernen

deutsche journalisten dienste Bild: 74215(mpt). Wenn die Kids beim Lernen auf dem Schreibtischstuhl herumzappeln, dann wissen kluge Eltern, dass es höchste Zeit für eine Pause ist. Eine Viertelstunde kann, je nach Lernpensum, schon völlig ausreichen. Allerdings sollte der Nachwuchs sich in der Auszeit wirklich mit etwas völlig Anderem befassen. Das einseitige Stillsitzen können Kinder mit ausgiebigem Toben ausgleichen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Lifestyle
23.05.2014

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