Fahrtenbuch: Wechsel von der 1 %-Regel
Werden dienstliche Fahrzeuge auch privat benutzt, so ist der Privatanteil gesondert zu versteuern. Der Steuerpflichtige hat hierzu grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum Einen kann er den Privatanteil „pauschal“ versteuern, in dem ein Betrag in Höhe von 1 % des Listenpreises monatlich der Steuer zu unterziehen ist.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVorteile eines Schwerbehindertenausweises
Mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sind u.v.a. folgende „Vorteile“ verbunden, die wir wegen der häufigen Nachfragen hiermit gesammelt aufzählen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOrdnungsgemäßes Fahrtenbuch
Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt werden kann, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen. Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Eine lose Blattsammlung kann somit nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden können. Sollten Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden, dann muss das deutlich erkennbar gemacht werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten„Aufwendungen für den Pkw“ Selbstständige benötigen kein Fahrtenbuch
Die überwiegend betriebliche Nutzung von Pkws kann durch formlose und zeitnahe Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten glaubhaft gemacht werden. Dabei kommt es nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts München nicht entscheidend darauf an, ob ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt (Az. 6 K 4619/09). Die überwiegende betriebliche Nutzung wird erreicht, wenn mehr als 50 Prozent der Fahrten für Firma oder Kanzlei durchgeführt werden. Dann gehört der Wagen nicht nur zum notwendigen Betriebsvermögen von Unternehmer und Freiberufler, sondern die Privatfahrten lassen sich einfach über die sogenannte Listenpreis-Methode ermitteln.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenFinanzverwaltung: Geänderte Regeln für Betriebs-Pkws ab 2010
Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDas ordnungsgemäße Fahrtenbuch
Arbeitnehmer und Unternehmer, die das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, müssen die private Nutzung versteuern. Um den privaten Anteil festzustellen kann entweder die 1%-Regelung in Anspruch genommen oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt sich in der Regel dann, wenn die private Nutzung bei neuen Fahrzeugen weniger als 30% beträgt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten