Lieferung von nichtbestellter Ware? – Das ist doch unzulässig …
Die Lieferung unbestellter Ware ist unzulässig. Der Empfänger ist berechtigt diese zu entsorgen und muss sie auch nicht zurücksenden, es sei denn, es ist erkennbar, dass ein Versehen vorlag. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Sendung eine Rechnung für einen Dritten beigefügt ist. Die Zusendung von Waren aus einer rechtzeitig stornierten Bestellung ist analog zur Zusendung nicht bestellter Waren zu bewerten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenZahlungsausfallrisiko im deutschen E-Commerce liegt bei Männern höher als bei Frauen
Der Pago Report 2008 zeigt auf Basis realer Transaktionen soziale und regionale Unterschiede im Kauf- und Zahlverhalten des deutschen und europäischen E-Commerce
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenDeutschlands aktivste Online-Käufer kommen aus Berlin
Ob Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder giropay – die Möglichkeiten zum Bezahlen bei Online-Käufen entwickeln sich genauso dynamisch wie der elektronische Handel an sich. Ein genaues Abbild des aktuellen Online-Handels wiederzugeben, das ist das Ziel des diesjährigen Pago Reports 2008.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSonderrabatt auch außerhalb der Rabatt-Aktion?
Budoten,?führt öfters Rabatt-Aktionen zu verschiedenen Anlässen durch. Nun ist es so, dass unsere Rabatt-Aktionen wie überall zeitlich befristet sind. Wer vor oder nach Rabatt-Aktionen bestellt hat eben Pech gehabt. Normalerweise jedenfalls, denn es gibt auch die Budoten-Tiefstpreisgarantie …
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten