Verkehrssicherungspflicht bei Feuerwerk
Silvester steht vor der Tür und damit auch Freud und Leid bei Feuerwerken, die an Silvester auch erlaubnisfrei von Jedermann gezündet werden dürfen. Wir haben ein paar Urteile zur Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Silvester-Feuerwerken zusammengestellt:
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSicher durch den Winter: Tipps zur Räum- und Streupflicht
Wenn der erste Schnee fällt, freuen sich Kinder und Wintersportler. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger müssen sich jedoch auf gefährliche Rutschpartien einstellen und Anlieger bei Glätte und Schnee die Gehwege freihalten, damit es nicht zu Verletzungen kommt. Die Entfernung von Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrtswegen, Treppen und Durchgängen ist eine generelle Rechtspflicht. Doch wer ist dafür verantwortlich – die Gemeinde, der Hauseigentümer oder der Mieter?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKein Schmerzensgeld bei Glätteunfall?
Hertha hatte zum Jahreswechsel ihre Schwester in Berlin besucht. In den Morgenstunden viel der erste Schnee. Als sie gegen 11.30 Uhr auf einem noch nicht gestreuten Fußgängerüberweg eine Straße überquerte, rutschte sie aus und zog sich bei dem Sturz schwere Schulter- und Armverletzungen zu.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchnee, Eis und Glätte: Wissenswertes rund um Räum- und Streupflicht
Bei Eis und Schnee müssen Anlieger den Gehweg trittsicher machen. Tipps zur Streupflicht und zur Wahl des richtigen Streuguts gibt Immowelt.
Rutscht ein Fußgänger bei Schnee und Glatteis auf einem ungeräumten Gehweg aus, kann der Eigentümer in vielen Fällen haftbar gemacht werden. Besser ist es, ausreichend zu streuen oder den Schnee wegzuschaufeln. Was beim Winterdienst alles zu beachten ist:
Rutschgefahr bei Eis und Schnee!
Jedes Jahr aufs Neue sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser voll mit Patienten, die auf schlecht geräumten Gehwegen zu Schaden gekommen sind. Die Frage nach der Verantwortlichkeit ist dann ein häufiger Streitpunkt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRecht-einfach-erklaert-Tipp des Monats: Radsturz auf eisglattem Weg
Urteil: 1.500 Euro Schmerzensgeld für Radfahrer
Kommt ein Radfahrer auf einem für Fahrräder freigegebenen eisglatten Fußweg zu Fall und verletzt sich, so kann er gegen die Gemeinde Schmerzensgeldansprüche haben. Das berichtet der Onlinedienst recht-einfach-erklaert.de. Wenn der Weg für sie freigegeben ist, dürfen Radfahrer ebenso wie Fußgänger darauf vertrauen, dass eine zum Winterdienst verpflichtete Gemeinde dort gestreut hat, so ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Sie müssten nicht vorsichtshalber auf die gestreute Straße ausweichen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWinterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?
Im Winter muss man sich auf Fußwegen bei Schnee und Glätte sicher bewegen können. Die Städte und Gemeinden wälzen deshalb regelmäßig die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer ab, teilt JuraForum.de mit.
Anlieger haben nach den delegierenden Satzungen der Städte und Gemeinden in der Regel den Winterdienst für die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu erledigen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAlle Jahre wieder
Der Herbst ist da, der Winter steht bald vor der Tür – und damit die lästige Pflicht, den Gehweg vor dem Haus von Laub, Eis und Schnee zu befreien. Für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer heißt es dann wieder: früh aufstehen, um Besen und Schippe in die Hand zu nehmen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sagt, worauf es ankommt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUnfallschäden nach Verletzung der Streupflicht: Der Anwohner haftet für Glatteisunfälle
Wenn der Winter das Land mit Schnee und Glatteis fest im Griff hat, führt dies oft für Fußgänger zu schmerzhaften Stürzen. Nicht nur ältere und gehbehinderte Menschen sind von Unfällen auf spiegelglatten Straßen betroffen: es kann jeden treffen. Die Haftung liegt immer dann beim streupflichtigen Anwohner, wenn eine Verletzung der Streupflicht nachgewiesen werden kann. Dafür sind oft auch einfache Zeugenaussagen hinreichend.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenTipps zum richtigen Umgang mit Eis und Schnee
Glatte Straßen, überfrorene Fußwege – Schnee und Eis haben Deutschland immer noch fest im Griff. Für viele Deutsche ist die weiße Pracht nicht nur Wintermärchen, sondern zugleich nervige Angelegenheit – mit vielen unklaren Fragen: Darf das Räumfahrzeug als Geisterfahrer auf die Gegenfahrbahn? Muss auch bei Krankheit die Straße vom Schnee befreit werden? Olaf Merz, Versicherungsexperte der ASSTEL, des Direktversicherers der Gothaer, verrät hilfreiche Tipps rund um Eis und Schnee.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenMangel an Streusalz kann auch Chance sein
Den Engpass von Streusalz beim städtischen Räumdienst sehen die Grünen als Chance. "Bekanntlich richtet Salz erhebliche Schäden an. Insbesondere Bäume, Sträucher und Gewässer leiden. Übrigens auch Straßen und Brücken"
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenTipp des Monats: Streupflichten für Mieter, Vermieter und Grundstücksbesitzer
Wer ist bei Schnee und Eis streu- und räumpflichtig: Die Stadt? Anlieger bzw. Vermieter? Oder aber die Mieter? Der Internet-Informationsdienst recht-einfach-erklaert.de informiert:
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden zum Räumen und Streuen verpflichtet. Diese nehmen aber ihrerseits in der Regel die Anlieger in die Pflicht und erlegen diesen das Räumen der Bürgersteige auf.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten