Unfall bei Eis und Schnee- das Finanzamt hilft
Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: ein Unfall und die Karosserie des Wagens ist zerkratz, verbeult, eingedrückt. Normalerweise greift die Kaskoversicherung, bei Fremdverschulden die Kfz-Versicherung. Doch auch das Finanzamt kann den entstandenen Schaden zu verringern helfen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVersicherungen drücken Unfallkosten durch Verweis auf freie Werkstatt
Eis und Glätte sind ein Fluch für jede Kfz-Versicherung. Da kommt ihnen gerade recht, dass Opfer eine Pkw-Unfalls verpflichtet sind, ihren Schaden zu minimieren. Statt den Kostenvoranschlag seiner Markenwerkstatt anzuerkennen, wird der Geschädigte auf die Stundensätze einer preiswerteren Werkstatt verwiesen, wenn es darum geht, den Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens zu regulieren. „Das muss der Autofahrer in der Regel nicht hinnehmen“, stellt Rechtsanwalt Peter Blumenthal von der Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn klar.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGrobe Fahrlässigkeit mindert Vollkaskoschutz
-„Bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß ist die Vollkaskoversicherung berechtigt, die Regulierung des Eigenschadens um 50% zu kürzen“ so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenPrivater Unfallschutz besonders wichtig im Winter
Die Gefahr eines Unfalls ist in den Wintermonaten besonders hoch. Auf glatten Wegen oder auch beim Skifahren im Urlaub bestehen tendenziell höhere Risiken als in den Sommermonaten. Eine ausreichende Absicherung bietet eine private Unfallversicherung allerdings nur, wenn die Versicherungssummen ausreichend gewählt wurden und die Versicherungsbedingungen fair gestaltet sind.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUnfallkosten – Jetzt wieder steuerlich absetzbar – und zwar rückwirkend ab 2007
Ab 2007 wurde mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ vom 19.7.2006 nicht nur die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zur Arbeit gestrichen, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallkosten abgeschafft: Aufwendungen aufgrund Verkehrsunfall, Beschädigung oder Diebstahl werden seitdem nicht mehr als Werbungskosten anerkannt.
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