Fahren ohne nötige Sehhilfe wird als Fahren ohne Führerschein bewertet

autofahrer autoIn manchem Führerschein findet sich der Eintrag: „Zum Führen eines Fahrzeuges ist eine Sehhilfe erforderlich.“ Wer ohne Brille oder Kontaktlinsen fährt, muss sich auf ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg einstellen, denn das Fahren ohne geeignete Sehhilfe wird als „Fahren ohne Führerschein“ bewertet.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
11.11.2013

Alkohol im Verkehr als Ordnungswidrigkeit

autofahren-trunkenheit-alkoholNach § 24 a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat. Rechtsfolge ist ein Bußgeld und/oder ein Fahrverbot. Voraussetzung ist nicht, dass ein Fahrfehler oder ähnliches vorliegt. Werden jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, kommt eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
23.04.2013

Trunkenheitsfahrt: Schon ab 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit erreicht sein

autofahren-trunkenheit-alkohol„Ein Bierchen geht schon“, denken viele Verkehrsteilnehmer und setzen sich ans Steuer. Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte warnt jedoch: „Der strafrechtlich relevante Bereich kann schnell erreicht sein. Die relative Fahruntüchtigkeit kann bereits bei 0,3 Promille beginnen.“

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
14.03.2013

Im Urlaub geblitzt – welche Verkehrssünden teuer werden können

Ein kurzer Anruf am Steuer, ein Bier zu viel in der Kneipe oder der schnellstmögliche Weg nach Hause: Das alles ist nicht nur gefährlich, sondern kann hohe Bußgelder und Strafen zur Folge haben. Auch kleinere Unachtsamkeiten wie vergessene Fahrzeugpapiere können Geld kosten. Mit welchen Konsequenzen Autofahrer bei Verkehrssünden rechnen müssen, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Peter Scheffer der Bünder Kanzlei Scheffer & Redeker.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
14.07.2012

ADAC rät ab von „unten ohne“ – Unfallrisiko erhöht sich beim barfuß Autofahren drastisch

Rettungswagen Ambulanz SanitäterSonnenschein, wolkenloser Himmel, Temperaturen um die 25 °C – die Aussichten für die kommenden Tage verheißen Sommer pur. Auch wenn dieses Wetter zu luftiger Kleidung verführt, ist beim Thema „freie Fahrt für freie Füße“ Vorsicht angesagt: Zwar ist es nicht explizit verboten, mit Flipflops, Sandalen oder gar barfuß ein Auto zu führen, der ADAC warnt allerdings davor, sich mit all zu sommerlichen Schuhen oder ganz ohne Schuhwerk ans Lenkrad zu setzen, da die Gefahr eines Unfalls dadurch drastisch erhöht wird. Nur bei Schuhen, die den Fuß fest umschließen, ist gewährleistet, dass der Fuß nicht versehentlich vom Pedal rutscht. Auch eine Vollbremsung kann nur dann sicher erfolgen, wenn die Kraft über die ganze Sohle auf das Bremspedal übertragen wird. Trifft der Fahrer das Pedal nicht richtig, kann das zu folgenschweren Unfällen führen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Freizeit, Buntes
27.06.2012

Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar

urteil009Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. "Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte", urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, "der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht." Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
26.02.2010

Zweifel an Geschwindigkeitsmessung machen Bußgelder angreifbar

urteilPolizei und Behörden gehen mit den verschiedensten Methoden auf Raser-Jagd. In der Regel handelt es sich bei der eingesetzten Überwachungstechnik um zugelassene und anerkannte Messverfahren. Diese gelten zwar als zuverlässig, doch gibt es immer wieder Ansatzpunkte, die ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen. So hat eine breit angelegte Studie eines Sachverständigenbüros (VUT Sachverständigen GmbH Püttlingen) auf der Basis von 1.810 Bußgeldverfahren ergeben, dass ein großer Teil der Messvorgänge unter Mängeln in der Beweisführung leidet und dadurch angreifbar wird. Ist der Ablauf einer Messung nicht vollständig dokumentiert, kann auch nicht nachvollzogen werden, ob die Messung an sich korrekt war.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
2.01.2010

Renaissance des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutentnahmen

urteil010Wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen, muss diese von einem Richter vorab genehmigt worden sein. Da eine solche Maßnahme einen Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellt, sieht das Gesetz es zumindest so vor. "Nachdem in der Praxis zuletzt jedoch häufiger auf diesen Richtervorbehalt verzichtet wurde, scheint ihm nach einer Zeit der Aufweichung jetzt wieder deutlich zu mehr Geltung verholfen zu werden", betont Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
3.10.2009

Trunkenheit und Alkohol am Steuer (§ 316 StGB) – Welche Promillegrenze gilt?

urteil008.jpgNach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest“ (MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung) kommen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Recht, Urteile
28.03.2009

Frühzeitig gegen Bußgeldbescheid aus dem Ausland wehren

Der Sommer 2008 zeigt sich für Autofahrer gnädig – vor allem, wenn sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub mit einem Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland konfrontiert werden. Denn noch immer ist der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen nicht wirkungsvoll umgesetzt. "Damit greift die geplante grenzübergreifende Vollstreckung von Geldsanktionen von mindesten 70 € noch nicht", erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
7.10.2008

Geheimnisvolle rote Blitze

Eine junge Autofahrerin,?sah in,?Koblenz mehrfach geheimnisvolle rote Blitze und alarmierte natürlich die Polizei.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
Kategorien: Allgemein,Lustiges
29.01.2008

Produkt-Vorstellungen

Budoten Partner Programm

Budoten Link-Liste

Budoten Newsletter