OLG Hamm: Auch Widerruf einer bereits gekündigten Lebensversicherung möglich
Lebensversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 17. Juni 2015 bestätigt (20 U 56/14).
Dabei ist nach der Entscheidung des OLG Hamm der Widerruf auch dann noch möglich, wenn die Police zuvor bereits gekündigt worden war.
Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher
Gute Nachricht für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH können sie mit mehr Geld rechnen. Die schlechte Nachricht: Das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnte 2016 erlöschen.
Dass Verbraucher ihren Kredit widerrufen können, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, ist bekannt. Neu ist, dass die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf und der Rückabwicklung des Darlehens mit mehr Geld rechnen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Darlehen widerrufen: Mehr Geld durch den Widerrufsjoker
Der Widerruf eines Darlehens kann sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch mehr lohnen (Az.: XI ZR 116/15). Demnach haben die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens auch einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung durch die Bank.
Da nach Plänen der Bundesregierung der Widerrufsjoker aber nur noch bis zum Juni 2016 stechen könnte, lohnt sich der Darlehenswiderruf umso mehr. Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel erklärt, was die aktuelle BGH-Entscheidung vom 22. September 2015 für die Verbraucher bedeutet: „Ist der Widerruf eines Darlehens erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt und der Verbraucher erhält die gezahlten Raten zurück.
Widerruf von Darlehensverträgen – Immer mehr Landgerichte geben Darlehensnehmern Recht
Bei Verbraucherkreditverträgen, die in der Zeit vom 01.11.2002 bis zum 11.06.2010 abgeschlossen wurden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Banken und Sparkassen nicht ordnungsgemäß über das dem Kunden zustehende Widerrufsrecht belehrt haben. Bankkunden können sich in diesen Fällen vorzeitig von ihrem alten Darlehen lösen, ohne weiter hohe Zinsen oder eine teilweise erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Darlehensnehmer, die ihr Kreditengagement bereits zusammen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt haben, können diese eventuell zurückfordern.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWiderruf von Darlehen: OLG Frankfurt stärkt Verbrauchern den Rücken
Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt den Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den Rücken. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei das Widerrufsrecht auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags nicht verwirkt.
Schon mit Urteil vom 26. August 2015 stellte das OLG Frankfurt fest, dass sich die Banken beim Widerruf von Darlehen nicht auf Vertrauensschutz berufen können, wenn sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben (Az.: 17 U 202/14). Dementsprechend sei das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch nicht verwirkt. Die bloße Hoffnung einer Bank auf ihr eigenes Schweigen hin, werde auch der Verbraucher nicht von seinem Recht Gebrauch machen, sei nicht geeignet ein schutzwürdiges Vertrauen aufzubauen.
BGH umgeht erneut Leitentscheidung zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen / Zinsfrage bleibt ungeklärt
Der Bundesgerichtshof hatte vor einigen Tagen erneut eine weitreichende Entscheidung zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen zu treffen. Zentrale Fragen im zugrundeliegenden Verfahren waren dabei, ob das Verlustrisiko bei fondsgebundenen Lebensversicherungen anteilig auf den Kunden übertragen werden darf und in welcher Höhe Kunden bei Kündigung oder Widerruf der jeweiligen Police Zinsen einfordern dürfen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenLebensversicherung – Widerruf lukrativer als Kündigung
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen waren lange Zeit für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Doch zuletzt verlief die Entwicklung der Renditen für viele Versicherte enttäuschend. Der Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann der Ausweg sein.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWie können Darlehensnehmer sich schützen?
Es ist Alltag bei Immobilienkrediten in Deutschland: Meist sind Zinsbindungen von 10 Jahren die Regel. Wenn aus irgendeinem Grund seitens des Darlehensnehmers das Bedürfnis besteht, vorher den Kredit abzulösen oder vorzeitig zurückzuzahlen, kann es teuer werden. Banken machen regelmäßig Ansprüche auf eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ geltend.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAufgepasst: Widerrufsbelehrung wird schon wieder geändert
Man glaubt es kaum, aber: Das Fernabsatzrecht und dabei auch die Vorgaben zur korrekten Widerrufsbelehrung sollen schon wieder geändert werden. Hintergrund: Das deutsche Recht muss an neue Vorgaben aus der EU angepasst werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWiderrufsrecht auch für Unternehmer
Das Widerrufsrecht soll eigentlich nur für Verbraucher gelten. Die Widerrufsbelehrung sieht in ihrem gesetzlich vorgegebenen Muster keinen Hinweis darauf vor, dass das Recht, über das belehrt wird, nur für Verbraucher gilt.
Wenn die Widerrufsbelehrung dann, was oft genug geschieht, Bestandteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Händlers ist, spricht viel dafür, dass – wenn eben die Einschränkung des Widerrufsrechtes auf Verbraucher fehlt – die Klausel so auszulegen ist, dass alle Kunden, also auch gewerbliche (Unternehmer) in den Genuss des Widerrufsrechts kommen sollen.
Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf
Das OLG Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 22.02.2011 die Zulässigkeit der Abwälzung von Rücksendekosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen unterschiedlich beurteilt.
Ein Online-Händler hatte in seinen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) u.a. formuliert, dass der Käufer „nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen“ hat. Dies verstoße, so das Gericht, gegen § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, wonach dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden dürfen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut dürfen folglich nicht beliebige Rücksendekosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, sondern ausschließlich die regelmäßigen Kosten.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAbmahnungen wegen falscher „40-Euro-Klausel“ – was tun?
Die Kreativität einiger Abmahner hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Nachdem der Gesetzgeber die Musterwiderrufsbelehrung nunmehr in Gesetzesform festgelegt hat, suchen einige Abmahner jetzt neue Möglichkeiten.
Derzeit läuft eine neue Abmahnungswelle wegen angeblich fehlerhafter Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher, der sog. „40-Euro-Klausel“, an.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVerwirrung: Wann muss der Händler bei Rücksendungen durch Verbraucher die Rücksendekosten tragen?
Da es immer wieder Unklarheiten gibt, hier noch einmal alle Voraussetzungen für eine Kostentragung bei Rücksendungen durch Verbraucher. Verwirrend genug, dass der Gesetzgeber zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht unterscheidet. Nur beim Widerrufsrecht ist eine Auferlegung der Rücksendekosten bis zu einem Rücksendewert von 40 EUR möglich, sofern zahlreiche weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Doch auch wenn der Rücksendewert über 40 EUR liegt kann es sein, dass der Verbraucher die Rücksendekosten selbst zu tragen hat.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBundesregierung plant erneute Änderung des Widerrufsrechts
Erst im Juni 2010 wurde die Musterwiderrufsbelehrung als Anlage 1 zu Art. 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB neu eingeführt.
Für zahlreiche Webshopbetreiber war dies auf Grund der ständig präsenten Abmahngefahr im Falle einer falschen oder unvollständigen Widerrufsbelehrung mit einer Überprüfung und Überarbeitung ihrer Online-Präsenz verbunden.
Jetzt geht die Diskussion über das Widerrufsrecht von Verbrauchern in die nächste Runde.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNeue Abmahnfalle für Onlineshop-Betreiber
Wer als Verbraucher Ware in einem Onlineshop bestellt, kann diese im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts auf Kosten des Versenders zurückschicken. Die Rücksendekosten dem Käufer aufzuerlegen, ist nur möglich, wenn der Wert der Sendung 40 Euro nicht übersteigt oder – bei einem höheren Wert – innerhalb der Widerrufsfrist noch keine Anzahlung oder Bezahlung erfolgte. Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamburg und Koblenz die Bedingungen für ein wirksames Überwälzen der Kosten auf den Besteller jetzt deutlich erhöht (OLG Hamburg, Az.: 5 W 10/10, vom 17.02.2010; OLG Koblenz, Az. 9 U 1283/09, vom 08.03.2010). „Sollten die Onlineshop-Betreiber ihre Vertragsbedingungen nicht prüfen und hieran anpassen, droht ihnen eine Abmahnung“, warnt Rechtsanwalt Dr. Grischa Kehr von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSoso, der Chef von Budoten kennt sich also nicht mit Internetkäufen aus…?!
Dass auch der Chef von Budoten die Möglichkeiten eines bequemen EInkaufs im Internet nutzt, liegt auf der Hand. So erwarb er für seine kleine Nichte über einen Amazon-Marketplace an Plantschbecken. Doch da es einige Ungereimtheiten gab, fiel die Bewertung des Anbieters nicht so positiv aus. Dies veranlasste den Anbieter, den Budoten Chef der Lüge zu bezichtigen und er verstieg sich sogar in die Behauptung, dass sich er „nicht viel Erfahrung im Internetkauf haben“ könne. Was war geschehen?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWiderrufsrecht macht dem Online-Handel das Leben schwer
Umfrage zeigt: Fast drei Viertel der deutschen Online-Händler empfinden starke oder existenzbedrohende Beeinträchtigungen durch das Widerrufsrecht.
Das Online-Fachmagazin shopbetreiber-blog.de hat von seinen Lesern in einer Online-Umfrage wissen wollen, ob sie Beeinträchtigungen durch Ausübung des Rückgabe- bzw. Widerrufsrechtes erleiden würden. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Die Online-Händler schäumen vor Wut.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenEine rechtssichere Internetpräsenz – ist diese überhaupt möglich?
Besonders im Rahmen der Rückgabe- und Widerrufsbelehrungen gibt es immer wieder große Rechtsunsicherheit. Obgleich im Onlineshop die Rückgabebelehrung nahezu keine Rolle spielt, gab es bei der Widerrufsbelehrung in den letzten Jahren durch Gesetz und Rechtsverordnung eine Vielzahl von Änderungen. Mehrere Musterwiderrufsbelehrungen, die der Gesetzgeber in der BGB Informationsverordnung vorschrieb, wurden erfolgreich mit Abmahnungen geahndet. Auch die Gerichte haben sich den Meinungen angeschlossen, dass die Muster zum Teil rechtswidrig waren und haben den Abmahnenden Recht gegeben. Die letzte Fassung der Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2008 wurde sodann an Hand der gerichtlichen Maßstäbe verfasst. Für kurze Zeit wurde davon ausgegangen, dass nun eine für alle vertretbare Fassung vorliegen sollte. Wer das Muster nutzte, war erstmal sicher.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenOnline-Shops: Widerrufsbelehrung als Vereinbarung über Rücksendekosten ist ausreichend
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat aktuell in seinem Urteil vom 4.12.2009 (Az. 3-12 O 123/09, nicht rechtskräftig) über die Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer fehlenden gesonderten Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts, der so genannten "40-Euro-Klausel", entschieden. Rechtsanwalt Christian Welkenbach von Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht, Mainz, sieht in der Begründung der 12. Kammer für Handelssachen einen wichtigen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für Online-Shop-Betreiber.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenBGH stärkt Verbraucherrechte- Wertersatz bei eBay eingeschränkt
Bei einem Kauf über das Internetauktionshaus eBay muss der Kunde für eine bestimmungsgemäße in Gebrauchnahme keinen Wertersatz leisten. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Anbieter gewerblich ist und ein Widerrufsrecht aufgrund des Fernabsatzvertrages besteht.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAbmahnsichere Gestaltung von Webseiten kaum möglich – Neue Initiative will Änderung der Gesetzgebung erreichen
Deutsche Websites und Homepages, ob privat oder gewerblich, lassen sich wegen der komplexen, sich ständig ändernden Rechtslage kaum rechtssicher gestalten. Immer neue, teils widersprüchliche Gerichtsurteile führen zu immer neuen Ansatzpunkten für Abmahnungen. Da in Deutschland schon bei der ersten Abmahnung eine Erstattung der Kosten und Anwaltsgebühren verlangt werden kann, ist das Betreiben von Webseiten mit einem erheblichen finanziellen Risiko wegen unabsichtlicher Rechtsverstöße verbunden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenInternetrecht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Wertersatz beim Widerruf im Internetversandhandel
Aufgrund einer EU-Richtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz) steht Verbrauchern im Fernabsatz, wie zum Beispiel dem Internetversandhandel, ein Widerrufsrecht zu, mit dem Vertragsabschlüsse innerhalb bestimmter Fristen rückgängig gemacht werden können. Grundsätzlich dürfen nach dieser Richtlinie dem Verbraucher nur die Kosten der Rücksendung auferlegt werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudoteneCommerce – Neue Widerrufsbelehrung im beim Angebot von Dienstleistungen
Am 04.08.09 ist das sog. Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Online-Anbieter von Dienstleistungen sollten daher dringend Ihre Widerrufsbelehrung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und ggf. gestalten lassen. Das neue Gesetz lässt die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren unberührt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAngst vor Onlineshopping unbegründet
Shopping-Center Gimahhot erstellt Checkliste für sicheren Onlinekauf / Gütesiegel geben Sicherheit / Online am besten per Lastschrift zahlen
Onlineshopping wird immer beliebter. Im vergangenen Jahr haben die Deutschen für 13,6 Milliarden Euro Produkte im Internet gekauft. Laut BITKOM verzichten jedoch 27 Prozent der Internetnutzer aus Sicherheitsgründen noch auf Onlineshopping. Dies muss nicht sein, wenn man ein paar Grundregeln beachtet. Damit der Kauf im Web zum positiven Erlebnis wird, hat www.gimahhot.de, das Shopping-Center im Internet, eine Checkliste für den sicheren Onlinekauf erstellt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUrteil des Europäischen Gerichtshofs könnte zu erheblichen Preiserhöhungen führen
Ob Urteile immer dem Interesse des Verbrauchers dienen, darf bezweifelt werden. Jedenfalls, dann wenn der der Europäische Gerichtshof die deutsche Wertersatzklausel tatsächlich kippt, wie von der Generalanwältin vorgeschlagen. Damit drohen erhebliche Preissteigerungen für alle Waren, die über den Versandhandel bezogen werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNeue Widerrufsbelehrung nun auch bei Budoten
Auch wenn,?die Einhaltung aller Regelungen der neuen Widerrufsbelehrung für Budoten schon immer selbstverständlich war, so hatte Budoten bisher auf die Umsetzung der ab 1. April 2008 geltenden neuen Widerrufsbelehrung verzichtet. Die Bundesregierung hatte die neue Muster-Widerrufsbelehrung erstellt, weil die alte viele Rechtsfehler enthielt und immer wieder Gegenstand von Abmahnungen war.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenUnberechtigte Abmahnung durch Online-Fair-Trade e.V. zu Amazon-Sellercentral
Wenn auch Sie dieser Tage wieder Post von Herrn RA Hänsch (Dresden) in Sachen Online-Fair-Trade e.V. (Struppen) erhalten haben sollten, so haben wir jetzt wieder eine Muster-Antwort auf das Standard-Schreiben vorbereitet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAbmahnfall – Online-Fair-Trade e.V. – Jetzt wird nach Rechtfertigung gesucht
Seit der großen Abmahnwelle tut sich nichts mehr. Weder vom Verein noch von seinem Anwalt irgendeine Reaktion. Geht es jetzt darum, ein möglichst wehrloses Opfer zu finden, um seine Interessen durchzusetzen? Vieles deutet darauf hin.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenNeues zum Abmahnfall „Online-Fair-Trade e.V.“
Die Vermutung wird langsam zur Gewissheit: Es scheint sich um einen Abmahnfall größeren Ausmaßes zu handeln. Dem Vereinsregister und,?der IHK Dresden vorliegende Informationen erhärten dies. Zwischenzeitlich,?haben sich bei verschiedenen Fachanwälten Betroffene gemeldet.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten