Überhöhte Geschwindigkeit: Führerschein ist schnell weg
Überhöhte Geschwindigkeit war auch im Jahr 2011 laut Statistik des Verkehrszentralregisters mit Abstand das häufigste Verkehrsdelikt. „Tempolimits sind jedoch keine Nebensächlichkeit. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, muss mit unangenehmen und vor allem teuren Konsequenzen rechnen“, warnt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.
Es kann ganz schnell gehen: Das Tempolimit nicht beachtet und schon gerät man in eine Radarfalle oder wird geblitzt. Schon bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen droht dem Verkehrssünder ein Bußgeld. „Bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann zudem ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten auferlegt werden“, so Rechtsanwalt Lüdecke.
Dabei gilt es allerdings zu unterscheiden, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten wurde. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird dieses Verkehrsvergehen strenger sanktioniert. Rechtsanwalt Lüdecke: „Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft droht neben Bußgeld und Punkten in Flensburg ein sog. Regelfahrverbot.“ Allerdings wird in der Rechtsprechung auch noch zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung unterschieden.
„Für eine erfolgreiche Verteidigung ist die Akteneinsicht unbedingt erforderlich. Sie kann beispielsweise Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Messung liefern“, erklärt Lüdecke. Diese Akteneinsicht kann allerdings nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden.
Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Tel: 0511 / 54 54 38 74
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile