Undurchsichtige Netzentgelte sorgen für höhere Strompreise
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) hat darauf aufmerksam gemacht, dass rund die Hälfte der Stromnetzbetreiber in Deutschland vorläufige und nicht verbindliche Gebühren für die Nutzung ihrer Netze veröffentlicht. Laut Antoine Beinhoff, Vorstand der 365 AG, erschwert dies alternativen Stromanbietern nicht nur die Preiskalkulation sondern verhindert in der Konsequenz auch günstigere Strompreise für Endverbraucher.
Die Betreiber der Stromnetze erhalten für die Durchleitung der Energie Netzentgelte, die sie wiederum in den Ausbau, die Instandhaltung und Verwaltung der Netze investieren. Da es vor Ort in der Regel jeweils nur einen Netzbetreiber gibt, müssen diese Netzentgelte von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Dabei werden in einem komplizierten Verfahren Erlösobergrenzen festgelegt, damit die Strompreise niedriger gehalten werden können. Das derzeitige Verfahren hat jedoch einen gravierenden Nachteil, wie Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne), erläutert. Zwar müssen an sich die Netzbetreiber die Gebühren bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr bekanntzugeben, doch mache mehr als die Hälfte der Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch, die Entgelte vor dem 1. Januar noch einmal anzupassen. „Die Preiskalkulation der betroffenen Lieferanten ist dann auf den Kopf gestellt“, stellt Busch klar.
Antoine Beinhoff kann dem nur beipflichten. Er ist Vorstand der 365 AG, die zu den am schnellsten wachsenden günstigen Stromanbietern in Deutschland zählt. „Da wir bei vielen Netzbetreibern nicht sicher sein können, ob es bei diesen Preisen bleibt, müssen wir mit dem höchstmöglichen Netzentgelten rechnen, die dann auch in die Preiskalkulation unserer Tarife für die Endverbraucher einfließen.“ Das Netznutzungsentgelt im Jahr 2013 betrug laut Antoine Beinhoff je kWh rund 6ct und machte damit über 25% des Strompreises für Endverbraucher aus. „Hätten wir bei diesem wichtigen Preisbestandteil früher Planungssicherheit, könnten wir noch günstigere Stromtarife anbieten.“ erklärt Beinhoff in diesem Zusammenhang. Zudem bedinge diese Praxis vieler Netzbetreiber, dass es zu kurzfristigen Preisanpassungen kommen müsse, was wieder Aufwand und damit auch Kosten verursache.
Beinhoff plädiert dafür, dass der Gesetzgeber dem jüngsten Vorschlag Buschs folgen solle. Durch eine Änderung von Meldefristen an die Bundesnetzagentur solle erreicht werden, dass alle Änderungen bei Netzentgelten, Umlagen und Abgaben, die zum 1. Januar eines Jahres wirksam werden, bis spätestens bis zum 15. Oktober des Vorjahres verbindlich veröffentlicht werden müssten. „Würde dies verpflichtend, hätten wir als Energielieferant Planungssicherheit und könnten den Verbrauchern noch günstigere Stromtarife anbieten.“
Der 365 AG Vorstand ist sich sicher, dass diese einfache Maßnahme dazu beitragen würde, die Energiekosten in Deutschland zu senken und zu stabilisieren.
Quelle: openPR
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