Vaterschaftstests sind ab Februar 2011 nur noch in geprüften Laboratorien erlaubt
Ab Februar 2011 führt das Gendiagnostikgesetz eine Akkreditierungspflicht für Vaterschaftstests ein.
Was bedeutet das?
Untersuchungen für Vaterschaftstests dürfen dann in Deutschland nur noch Einrichtungen durchführen, die hierfür eine Akkreditierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO 17025 nachweisen können. Nach dieser Norm wird die Kompetenz eines Labors von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geprüft. Mit diesem Schritt beabsichtigt der Gesetzgeber, einen einheitlichen Standard für bessere Qualität und mehr Sicherheit bei Vaterschaftstests einzuführen.
Was bedeutet dies für Personen, die ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben wollen?
Wer einen Vaterschaftstest benötigt sollte ein akkreditiertes Labor beauftragen, da mit der Akkreditierungsurkunde nicht nur die Kompetenz des Anbieters auf dem Fachgebiet unabhängig bestätigt wird, sondern auch die Einhaltung des Gesetzes sicher gestellt wird. Um die Beweiserhebung in einem gerichtlichen Verfahren gegen mögliche Angriffe der Parteien abzusichern ist es auch hier empfehlenswert, auf diesen Kompetenznachweis zu achten.
Das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik hat bereits im Mai 2010 die Urkunde der 2010 neu eingerichteten Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) über die erfolgreiche Akkreditierung erhalten. Empfehlenswert ist es zusätzlich zur Akkreditierung auch auf das Prüfzeichen der KFQA zu achten. Diese Kommission prüft auf Antrag die persönliche Qualifikation des Untersuchers im Sinne der amtlichen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.01.2011bisher keine Kommentare
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