Verkehrsunfall – Richtungsweisendes Urteil des LG Krefeld zur Erstattung von Stundenverrechnungssätzen
Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 18.03.2010 (Az.: 3 S 30/09) festgestellt, dass die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung den Geschädigten nicht ohne Weiteres auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer freien Werkstatt verweisen kann. Das Landgericht hält an den Kriterien des mühelosen Zugangs zur Reparatur und der Gleichwertigkeit der Reparaturleistung zu einer markengebundenen Fachwerkstatt fest.
Einhergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Stundenverrechnungssätzen (zuletzt Urteil vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09), obliegt es dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu beweisen, dass der Zugang mühelos und eine Gleichwertigkeit gegeben ist.
Das Landgericht Krefeld hat entschieden, dass zum mühelosen Zugang nicht nur gehöre, dass ein Geschädigter die Reparatur problemlos zu den von der eintrittspflichtigen Versicherung genannten Konditionen hätte realisieren können, sondern auch, dass er ohne Mühe, und insbesondere ohne eigene erhebliche Recherche, hätte erkennen können, dass die Reparatur tatsächlich gleichwertig gewesen wäre.
Der Geschädigte sei schließlich nicht gezwungen, aufwändige Recherchen zur Gleichwertigkeit einer freien Werkstatt und einer markengebundenen Fachwerkstatt durchzuführen. Der Geschädigte müsste nach Auffassung des Gerichtes vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vorprozessual ausreichend über die Gleichwertigkeit aufgeklärt werden. Die einfache Aufzählung von Referenzbetrieben mit günstigeren Stundenverrechnungssätzen wird den Anforderungen der Rechtsprechung jedenfalls nicht gerecht.
„Letztendlich wird der Beweis einer Gleichwertigkeit kaum gelingen können, schließlich werden Wartung und Inspektion eines Fahrzeuges in einer markengebundenen Fachwerkstatt beim Verkauf des Fahrzeuges honoriert“ so Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Geschädigte sollten auf keinen Fall die Kürzungen der eintrittspflichtigen Versicherung bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis hinnehmen und bei einem Unfall stets den Verkehrsanwalt ihres Vertrauens beauftragen. Weitere Informationen zum Thema „Verkehrsunfall“ finden Interessierte unter www.kaiser-und-kollegen.de.
Kaiser & Kollegen
Rechtsanwälte
Casterfeldstraße 93
68199 Mannheim
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Marcus Kaiser
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.06.2010bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Versicherungen drücken Unfallkosten durch Verweis auf freie Werkstatt
- Verkehrsunfall – Ihr Recht auf einen Gutachter
- Auf was muss bei einem Unfall im Straßenverkehr geachtet werden?
- Kfz Gutachter Hoehne Berlin aktualisiert – Unfallregulierung: Ihr Recht
- Bei einem Verkehrsunfall muss auf einiges geachtet werden