Veröffentlichung persönlicher Daten auf Facebook
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 04.02.2013 (Az.: 7 W 5/13) entschieden, dass die Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht über Facebook unzulässig ist, da sie den Verfasser in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers, woraus folge, dass ihm grundsätzlich allein die Befugnis zustehe, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden.
Nach Ansicht des Gerichts komme eine Ausnahme nur dann in Betracht, wenn das öffentliche Informationsinteresse das berechtigte Interesse des Verfassers, mit dem Inhalt seines Schreibens nicht in der Öffentlichkeit präsentiert zu werden, überwiege. Dies sei vorliegend aber nicht zu erkennen, zumal der der Verfasser keine Person des öffentlichen Interesses ist.
SQR Rechtsanwälte LLP
Wolfenbütteler Str. 45
38124 Braunschweig
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile