Vorkasse geleistet aber Onlinehändler liefert nicht?
Was tun, wenn der Onlinehändler nicht liefert, obwohl per Vorkasse bereits bezahlt wurde?
Der Gang zum Rechtsanwalt schreckt viele Menschen ab. Nach einer forsa-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben mehr als zwei Drittel der Deutschen (71 Prozent) Angst vor den Kosten einen Rechtsstreits, weshalb sie darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten.
Eine Alternative zum Rechtsweg wird Betroffenen nun unter www.online-schlichtung.de geboten. Ratsuchende können dort in einem ersten Schritt unverbindlich ihren Fall schildern. Online-Schlichtung.de nimmt dann kostenlos Kontakt zu dem Onlinehändler auf und erinnert an die Forderung des Kunden.
„In vielen Fällen reagiert der Onlinehändler auf unsere Nachfrage und holt die Lieferung kurzfristig nach. Für den Kunden bleibt unser Tätigwerden dann als Serviceleistung kostenlos“, sagt der Mediator Björn R. Heinze, Geschäftsführer des Berliner Schlichtungsbüros Heinze von Hippel.
„Falls der Onlinehändler weiterhin nicht liefert, bieten wir günstige Telefonschlichtungen an, bei denen der Schlichter in Einzel-Telefongesprächen gezielt nach Lösungsoptionen sucht. In der Telefonschlichtung übernimmt der Schlichter eine Mittlerposition. Dadurch wird erreicht, dass die Konfliktparteien nicht mehr direkt miteinander sprechen müssen, sondern über den Schlichter kommunizieren. Zudem können die Betroffenen von zu Hause aus teilnehmen, was viele Kunden begrüßen“, sagt Mediator Heinze.
„Online-Schlichtung kann Betroffenen helfen, Rechtsstreitigkeiten und Konflikte unkompliziert und günstig aus der Welt zu schaffen.“
Quelle: openPR
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