Vorsicht beim Grundstückskauf von der Gemeinde
Der BGH hat mit Urteil vom 18.09.2009, AZ V ZR 2/09, einer im kommunalen Bereich durchaus nicht unüblichen Praxis entgegen gewirkt, die für zahlreiche Grundstückskäufer interessant sein dürfte. In vielen Fällen versuchten Gemeinden im eigentlichen Grundstückskaufvertrag zusätzlich die Verpflichtung des Käufers festzulegen, dass dieser jährliche Beiträge, beispielsweise einen sog. Infrastrukturbeitrag, leistet.
Eine solche Regelung hat der BGH nunmehr als unzulässig eingestuft, da der Beitrag letztlich eine Abgabe nach § 3 AO darstellt und ein solcher Beitrag einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Jeder Käufer, der ein Grundstück von einer Gemeinde oder von staatlicher Seite erworben hat, sollte seinen Grundstückskaufvertrag mit Blick auf die Zulässigkeit der dortigen Regelungen anwaltlich prüfen lassen.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.08.2010bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Die Rechte der ICE- Kunden bei Ausfall der Klimaanlage
- Darf der Nachbar das?
- Europäischer Gerichtshof: Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
- Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“
- Neue Rechte für Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung