Waffenrecht – alles sehr undurchsichtig

handschelle-polizei-verhaftungDas Problem ist, daß die meisten Menschen die Definitionen von Waffen, Schusswaffen, Blankwaffen, Hiebwaffen, verbotenen Gegenständen etc. nicht kennen bzw. das Waffengesetz nicht kennen. Gültig ist es aber trotzdem und die Strafen sehr real.

Die Teleskopschlagstöcke sind Hiebwaffen. Bis vor der letzten Änderung des Waffengesetzes, durften diese auch geführt werden. Dies ist nun nicht mehr der Fall (gilt auch für Schlagstöcke). Ein Kunde, der einen Ersatz kauft, wäre also in der irrigen Annahme, daß dies immer noch erlaubt sei.
Das Führen von Waffen ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Trotzdem aber ist der Besitz vieler Waffen legal. Kommt es zu einer Notwehrsituation kann u.U. sogar der Einsatz verbotener Waffen zur Gefahrenabwehr rechtlich zulässig sein! Wer soll da noch durchsehen?
Selbst ein Kubotan ist dem Sinne nach eine Hiebwaffe. Allerdings wurden Kubotane trotz ihrer Größe vom BKA als Schlüsselanhänger definiert (!) und dürfen damit geführt werden.
Hier noch ein paar weitere Anmerkungen, die vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen:
Dass Waffen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen ist so nicht ganz richtig. Dies gilt nur für öffentliche Veranstaltungen wie Demonstrationen, Konzerten, Sportveranstaltungen etc. Fahrten mit Bus und Bahn zählen dagegen nicht (!) zu öffentlichen Veranstaltungen.
Beispiele: Eine scharfe Schusswaffe darf von einem Waffenscheininhaber (nicht Waffenbesitzkarte!!!) in der Öffentlichkeit geführt werden. Eine Gasdruckwaffe darf mit einem kleinen Waffenschein ebenfalls geführt werden.
Bei Messern wird es schwieriger. Messer sind zunächst als Werkzeuge definiert und diese dürfen auch prinzipiell geführt werden, ebenso wie Macheten und Äxte. Kann zwar sein, daß dann jemand von einer Streife kontrolliert wird, aber illegal ist es nicht. Einschränkungen gibt es bei der Art der Messer. Sind Messer ursprünglich für Armee o.ä. konzipiert worden, gelten diese als Waffen (Kampfmesser, Bajonette, Dolche(zweischneidig)). Diese dürfen besessen (jeder ab 18) und transportiert (in einem mit einem Schloß verschlossenen Behältniss; dies gilt übrigens auch für Küchenmesser mit Klinge länger 12cm) werden, aber nicht geführt. Das bedeutet, daß ein Erwachsener einen Dolch mit weniger als 12cm Länge, also eine Waffe, völlig legal und ohne weitere Erlaubnis führen darf (bis auf die obigen Ausnahmen).
Normale Messer unterhalb 12cm Klingenlänge unterliegen zunächst keinen Einschränkungen. Bei Einhandmessern gibt es solche. Diese sind übrigens auf eine Initiative des ehemaligen Berliner Innensenators Körting zurückzuführen. Ursprünglich wurden Einhandmesser nach dem ersten Weltkrieg entworfen, damit die vielen Kriegsversehrten ihr Messer auch mit nur einem Arm (bzw. Hand) öffnen konnten. Da aber, speziell in Berlin, bestimmte Klientel nach dem Verbot der Butterflymesser (diese sind im Original hochwertige Messer (mit abgerundeter Spitze) der philippinischen Fischer, welche diese zur Reparatur ihrer Fischernetze verwenden ohne sich zu verletzen; Die Billigstvarianten in Deutschland waren dagegen reine Stichwerkzeuge) auf die Einhandmesser umgestiegen sind, wurde deren Gebrauch auch eingeschränkt. Merke: Verbote bringen nichts. Diese Leute würden auch einen Schraubendreher nehmen.
Es gibt auch „verbotene“ Gegenstände. Diese dürfen weder geführt noch besessen (!) werden. Da fallen z. B. Butterflymesser, Stahlruten, Schlagringe, Totschläger und Wurfsterne darunter. Nunchakus gelten offiziell als „Würgeholz“, was völliger Blödsinn ist, falls dies mal jemand probiert haben sollte. Von denen sind selbst Übungsausführungen aus Schaumstoff (wirklich wahr !) verboten.
Insgesamt ist diese Materie eine ziemlich unübersichtliche und schwierige. Nimmt man dann noch das Notwehrrecht dazu (von dem Kamfpsportler auch eine gehörige Ahnung haben sollten), dann gibt es viele Möglichkeiten, selbst als vollkommen gesetzestreuer Bürger, Fehler zu machen und mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Peter M.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 1.04.2013
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