Waffenrecht erneut verschärft
Der Bundestag hat heute eine Novellierung des Waffenrechts,?verabschiedet. Demnach,?dürfen Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm Länge nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Nachdem die Bundesregierung zunächst diese Novelle, die auf eine Initiative des Landes Berlin zurückgeht,,?abgelehnt hat, ist sie nun aufgrund einer Empfehlung des Innenausschusses eingeknickt. Heute feierte die Regierungskoalition die neuen Regelungen als eine Erhöhung der Sicherheit in der Öffentlichkeit.
Wir sind der Meinung, dass dies wohl kaum zutreffen dürfte. Auch in der Vergangenheit sind Verbrechen nur sehr selten mit genehmigten Waffen sondern fast ausschließlich mit verbotenen bzw. nicht genehmigten Waffen begangen worden.
Aus diesem Grund haben wir eine Petition vorbereitet. Beteiligen auch Sie sich! – Drucken Sie die vorbereitete Petition aus und schicken Sie diese an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages. Je mehr sich beteiligen, um so größer ist die Chance diese Gesetzesänderung zu stoppen oder rückgängig zu machen.
Interessant die Seiten 95 und 96 – die Stellungnahme der Bundesregierung vor der Sitzung des Innenausschusses
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf
Auch im Messerforum bereits heiß diskutiert:
http://www.messerforum.net/showthread.php?p=448133
vorbereitete Petition hier herunterladen
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.02.2008bisher keine Kommentare
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