Was tun, wenn der Online-Shop bezahlte Ware nicht liefert?
Der Trend zum Einkaufen und Shoppen über das Internet setzt sich ungebrochen fort. Immer mehr Menschen in Deutschland kaufen über das Internet ein und bestellen online ebenso Weihnachtsgeschenke wie auch Gegenstände für den Alltag.
Gleichzeitig nehmen jedoch auch die Probleme und Streitfälle zu, insbesondere weil die Kaufabwicklung beim Online-Shop nicht wie geplant verläuft.
Problematisch sind vor allem die Fälle, bei denen der Käufer die Ware durch Vorkasse bereits bezahlt hat, daraufhin aber die Lieferung des bestellten Artikels ausbleibt oder deutlich verspätet erfolgt.
Wie in solchen Fällen vorgegangen werden sollte, erläutert der Mediator Björn R. Heinze, Geschäftsführer des Berliner Schlichtungsbüros Heinze von Hippel und Anbieter des Schlichtungsdienstes Online-Schlichtung.de:
„Verbraucher sollten in derartigen Fällen zunächst den Online-Shop schriftlich und mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern. Zudem steht Verbrauchern, die Waren im Internet bestellt haben, regelmäßig ein Widerrufsrecht zu, wodurch die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreicht werden kann.“
Online-Schlichtung kann betroffenen Verbrauchern helfen
Wenn betroffene Verbraucher mit dem Online-Shop allein nicht weiterkommen, wird nun unter http://www.online-schlichtung.de eine Alternative zum Gerichtsweg geboten.
„In einem ersten Schritt kontaktieren wir den Online-Shop bzw. den Verkäufer und fordern ihn auf, die Ware umgehend zu versenden oder eine Begründung für die Verweigerung vorzulegen”, sagt der Mediator Heinze.
„Wenn dies nicht ausreicht, um die Leistung an den Käufer zu erreichen, dann führen wir in einem zweiten Schritt online eine Schlichtung bzw. Mediation durch. Dabei übernimmt der zuständige Schlichter/Mediator eine Mittlerposition, wodurch erreicht wird, dass die Konfliktparteien nicht mehr direkt miteinander kommunizieren müssen“, so Mediator Heinze.
Das Verfahren bleibt kostenlos, wenn Online-Schlichtung.de weder die Lieferung der bestellten Ware noch die Rückzahlung des Kaufpreises erreicht.
Für Verbraucher stellt der Anbieter eine weitere Option dar, Streitfälle und Konflikte außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Quelle: openPR
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