Wasserschaden – was nun?

Wasserschäden in der Wohnung oder im Haus
Schnelles Handeln ist das A und O zur Vermeidung von Schimmelpilzen
Tropfende Schläuche oder undichte Anschlüsse von Abwasserrohren an Abflüssen von Wanne und Waschbecken kennt sicher jeder. Und meist ist der Schaden gering, wenn die Schäden schnell bemerkt und repariert werden.
Aber wenn solche Schäden unentdeckt bleiben, oder wenn dadurch in kurzer Zeit große Wassermengen in eine Wohnung eindringen, dann kann schnell ein großes Problem entstehen.

Oft sickert das Wasser unbemerkt über lange Zeit in den Bodenaufbau und so erhält man einen schwimmenden Estrich im Wortsinne. Meist erkennt man den Schaden erst dann, wenn sich Wandflächen im Bodenbereich verfärben, wenn Schimmel wächst oder wenn es muffig riecht.
Das alles kann auch passieren, wenn es einen akuten Wasserschaden gibt, dessen Folgen nach dem Beheben der direkten Ursache aber nicht sachgerecht getrocknet werden, oder wenn die Trocknung erst nach einigen Tagen oder Wochen beginnt.
Uwe Dippold, der Vorsitzende des Baubiologenvereins BIOLYSA e.V.: „Die in den Bodenaufbau eingedrungene Wassermenge verteilt sich flächig in den Dämm- und Trennschichten unterhalb des Estrichs und durchfeuchtet diese mehr oder weniger stark. Schon nach drei Tagen ohne Trocknungsmaßnahmen kann es zu einem massiven Schimmelpilzwachstum kommen. Die Pilzsporen verteilen sich dann mit jedem Schritt eines Menschen auf dem Boden durch den Pumpeffekt, der auftritt, wenn die Trennlage unter dem Estrich durch das Gewicht des Menschen zusammengedrückt bzw. wieder entlastet wird. Über die meist vorhandenen, nur optisch abgedeckten, Randfugen werden die Pilzsporen in großen Mengen in die freie Raumluft gewirbelt.“
Schnelles Handeln ist deswegen angezeigt, man sollte nicht erwarten, dass die Feuchtigkeit von alleine abtrocknet. Auch das Warten auf eine Reaktion der Hausratversicherung führt nur zu einer Verschlimmerung des Schadens.
Sobald der Schaden erkannt ist, sollte man ein professionelles Trocknungsunternehmen oder einen Schimmelsanierer beauftragen, Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten aus dem Baumarkt ist in bewohnten Räumen keinesfalls ausreichend. In vielen Fällen möchten die Wohnungseigentümer bzw. die Versicherer dann verständlicherweise Kosten sparen und belassen es bei einer Unterestrichtrocknung alleine.
„Allerdings kann niemand sicher sein, dass alle Feuchtenester auch getrocknet sind und vor allem kann niemand einfach behaupten, dass keine Schimmelbelastung der Raumluft vorliegt. Hier sollte in jeden Fall nach einem Wasserschaden, spätestens nach den Trocknungsmaßnahmen, ein Gutachter für Schimmelschäden eingeschaltet werden. Durch geeignete Probennahmen kann eine Schimmelfreiheit der Räume und der Atemluft nachgewiesen werden,“ so Uwe Dippold weiter.
Dabei sollte man sich aber nicht auf die Gutachter der Versicherungen oder jene der Sanierer oder Trockner verlassen. „Unabhängige Gutachter sind in jedem Fall zu bevorzugen. Sie werden die Situation neutral und sachlich beurteilen und haben keine wirtschaftlichen Überlegungen im Hinterkopf. “ meint Dippold. „Auf diese Weise hat man auch bei evtl. Folgeschäden gute Karten und kann seine Ansprüche entsprechend überzeugend durchsetzen!“
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.03.2012
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