Weihnachten im Verein
Nicht satzungsgemäße Aktivitäten brauchen Extra-Versicherungsschutz
Wie jedes Jahr kommt Weihnachten schneller als gedacht. Auch in Vereinen und Verbänden laufen die Planungen auf Hochtouren – Adventsbasare, Nikolaus- und Weihnachtsfeiern sowie Benefiz-Veranstaltungen stehen auf dem Programm. Dies alles entspricht im Normalfall nicht dem eigentlichen Vereinszweck und verlangt deshalb nach einer Veranstaltungshaftpflicht. Wem das Versichern von Fall zu Fall zu kompliziert ist, der ist mit dem ‚Vereins-Schutzbrief’ vom DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. auf der sicheren Seite. Auch die Stiftung Warentest verwies anlässlich der Prüfung der Absicherung ehrenamtlicher Helfer auf das Versicherungspaket des Vereins DEUTSCHES EHRENAMT e.V..
Nikolaus- und Weihnachtsfeiern sind keine satzungsgemäßen Tätigkeiten
Trotz aller Vorfreude auf die Weihnachtszeit sollten Vereinsvorstände berücksichtigen, dass die Durchführung von Veranstaltungen immer mit einem gewissen Schadensrisiko verbunden ist. Wo viele Personen in geselliger Stimmung zusammen kommen oder Aktivitäten durchgeführt werden, zu denen auch Nicht-Vereinsmitglieder Zugang haben, kann es zu Sach- oder Personenschäden kommen. Damit der Vorstand unter Umständen im Schadenfall nicht mit seinem Privatvermögen haften muss, sollte der Verein für alle Veranstaltungen, die nicht der satzungsgemäßen Tätigkeit entsprechen, eine Veranstalter-Haftpflicht abschließen.
Rundum-Absicherung für den Vorstand ohne Zusatzkosten
Dazu Hans Hachinger, Vorstand Verein Deutsches Ehrenamt e.V.: „Verletzt sich beispielsweise ein Besucher eines Weihnachtsbasars, kann dessen Krankenkasse vom Verein Schadenersatz fordern – letztendlich steht immer der Vorstand mit seinem Privatvermögen in der Haftung. Davor schützt unser ‚Vereins-Schutzbrief’ – egal welche Aktionen ein Verein zur Weihnachtszeit plant – die jeweilige Versicherung ist darin bereits enthalten.“
Eine Mitgliedschaft im Verein Deutsches Ehrenamt e.V. beinhaltet nicht nur den ‚Vereins-Schutzbrief’, sondern rechtsichere Beratung durch Experten sowie die Überprüfung der Satzung oder Tipps zur Vereinsführung.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.11.2011bisher keine Kommentare
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