Wenn der Grillabend zum Versicherungsfall wird
Sommerzeit ist Grillzeit. Leider aber auch immer wieder Versicherungszeit. Brandbeschleuniger machen aus vielen Grillabenden jetzt wieder ein Fall für die Versicherung.
Die häufigste Unfallgefahr am Holzkohlegrill sind Brandbeschleuniger wie Spiritus und Benzin. Werden diese unüberlegt eingesetzt und in die Glut oder das Feuer gegossen, können explosionsartige Verpuffungen mit meterhohen Stichflammen entstehen. Der Grillabend wird so nicht nur schnell zum Debakel, sondern sehr häufig auch zum Unglücks- und Versicherungsfall.
Aus diesem Grunde sollte man prinzipiell keine Brandbeschleuniger am Grill einsetzen. Heute erhält man gute Anzündwürfel und weitere Hilfsmittel, wie zum Beispiel Anzündkamine, in jedem Handel. So ist das Anzünden des Grills ein leichtes und vor allem sicher.
Tritt aber der Schadensfall ein, so sollte man mindestens über eine private Unfall- und über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das private Grillvergnügen ist für die finanziellen Folgen eines Grillunfalles durch eine gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Kommt auch noch Alkohol mit ins Spiel, so kann auch die private Unfallversicherung die Schadensregulierung ablehnen, bzw. der Versicherungsunternehmer muss beweisen können, dass der Schaden auch ohne Alkoholgenuss hätte eintreten können.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht jedoch auch die Gefahr, dass Gäste bei Grillunfällen in Mitleidenschaft gezogen werden. In solchen Fällen können Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld oder einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfälle einfordern. Im schlimmsten Fall muss der Verursacher für eine lebenslange Rente aufkommen.
Quelle: openPR
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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