Wer verknackt wird braucht doch nicht zahlen…!

… so dachte sich anscheinend ein ehemaliger Kunde, der mehrere große Bestellungen tätigte und auch nie im geringsten die Absicht hegte, diese dann auch zu bezahlen. Vielmehr witterte er im Warenkreditbetrug ein interessantes Geschäftsmodell. Aber weit gefehlt!

Das Geschäftsmodell flog schnell auf. Nachdem die ersten Lieferungen erfolgten und wir vergeblich auf die Zahlung warteten und auch die Mahnungen ohne jede Reaktion blieben, prüften wir den Fall nochmals eingehend und erstatteten im Ergebnis Anzeige wegen Warenkreditbetrug. Polizei und Staatsanwalt ermittelten.

Offenbar ein Neuling im Geschäft des Warenkreditbetrugs glaubte der sich die Person ziemlich sicher, doch natürlich war es für die Staatswaltschaft nicht schwer den Weg der Ware und den der zugehörigen Bestellung zu verfolgen und den Mann dingfest zu machen. Aufgrund des (noch) geringen wirtschaftlichen Schadens wurde dieser Mann wegen Warenkreditbetrug zur Ableistung von Sozialstunden, also gemeinnütziger Arbeit, verurteilt.

Er meinte, damit sei alles vorbei. Doch dem ist natürlich nicht so, denn der entstandene zivilrechtliche Schaden muss selbstverständlich ebenfalls ersetzt werden und die Rechnungen bleiben offen.

Wir erwirkten vor dem zuständigen Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid. Im Irrglauben, alles sei erledigt, legte der gute Mann gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch mit der Begründung ein, er habe den Schaden durch die Sozialstunden bereits abgearbeitet.

Das Gericht wird ihn eines besseren belehren. Ja mehr noch, allein durch diesen Widerspruch erhöht sich der von ihm zu zahlende Betrag um weitere 60 Euro, die am Ende samt Zinsen und Zinseszinsen zu zahlen sein werden.

Im Interesse unserer vielen ehrlichen Kunden, werden wir bei berechtigtem Verdacht auf Warenkreditbetrug in jedem Fall Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Warenkreditbetrug ist ebensowenig wie Ladendiebstahl ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, nur das viele meinen, durch die Anonymität des Internets geschützt zu sein. Doch der Weg der Ware lässt sich immer nachvollziehen und damit auch der Täter in der Regel zweifelsfrei ermitteln.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.03.2010
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