Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?

AnwaltskanzleiStorniert ein Reisender seine Reise aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, fallen vertraglich vereinbarte Stornogebühren an. Um Reisende zu schützen, ist ein maximaler Prozentsatz gegenüber dem Reisepreis festgelegt, der als Stornogebühr vom Reiseveranstalter beansprucht werden kann. Die Höhe dieser Stornogebühr hängt davon ab, wie viele Tage vor Beginn der Reise der Kunde die Buchung storniert. Je näher die Reise rückt, desto teurer wird ein Reiserücktritt.

Generell gilt: Mehr als 75% des Reisepreis können vom Reiseveranstalter nicht als Stornogebühr erhoben werden und das auch nur, wenn die Reise am Tag des Antritts storniert wird.
In der letzten Woche vor Beginn des Urlaubs ist ein maximaler Prozentsatz von 55% gegenüber dem Reisepreis zulässig, in der vorletzten Woche beträgt dieser 50%. Verbleiben bis zum Antritt der Reise noch 15-21 Tage, verringert sich der Prozentsatz auf 40%. 22-29 Tage vor dem Beginn der Reise müssen Reisende mit Stornogebühren von 30% des Reisepreises rechnen. Storniert man mindestens 30 Tage im Voraus, beträgt der maximal zulässige Satz 20%.
Diese Regelungen gelten jedoch nicht nur für Pauschalreisen ins Ausland, sondern treffen auch auf Einzelleistungen einer Kurzreise zu, wie zum Beispiel ein Wochenende-Trip mit Hotelübernachtung und eigener Anreise.
Es gibt jedoch mehrere Fälle, in denen die Höhe von Stornogebühren reduziert werden kann oder diese ganz wegfallen:
Um Stornogebühren erheben zu können, muss dies in den Allgemeinen Reisebedingungen der Buchung aufgeführt sein und der Reisende muss bei der Buchung auf diese hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, hat ein Reiseveranstalter keinen pauschalen Anspruch auf Stornogebühren und muss einzeln nachweisen, welche Ausfälle er durch die Stornierung erlitten hat.
Eine weitere Möglichkeit ist, zu beweisen, dass dem Reiseveranstalter kein Schaden durch die Stornierung entstanden ist, weil er beispielsweise das Hotelzimmer weitervermieten konnte.
Die häufigste Maßnahme, um sich vor Stornogebühren zu schützen, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Dabei entstehen für den Reisende zwar zusätzliche Kosten, im Ernstfall ist er jedoch abgesichert und muss deutlich weniger Stornogebühren zahlen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 23.06.2015
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Kategorien: Recht, Urteile
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