Wildunfall – wann Kfz-Versicherung zahlt
Laut einer Statistik des Deutschen Jagdschutz-Verbands ist die Zahl der Wildunfälle im Jahr 2013 im Vergleich zu 2012 um sieben Prozent gestiegen. Im gesamten Bundesgebiet wurden ca. 210.000 Wildunfälle gezählt. Rund 3.000 Menschen wurden verletzt, 20 Menschen kamen ums Leben, Schadenhöhe rund eine halbe Milliarde Euro. „Die entstandenen Schäden an den Fahrzeugen werden allerdings nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Durch die frühe herbstliche Dämmerung, also zu Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs kommt es vermehrt zu Zusammenstößen mit Wildtieren. Zu Wildunfällen kommt es besonders häufig in Waldgebieten und auf neuen Straßen, die einen gewohnten Wildwechsel queren. Mit dem Zusammenstoß entstehen oft größere Schäden an den Fahrzeugen.
„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß praktisch nicht versichert“, informiert Jürgen Buck. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen jedoch Leistungsunterschiede. Die Teilkasko bietet bei Unfällen mit Haarwild nach dem Jagdgesetz wie Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, etc. Deckung. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bietet jedoch eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter.
Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
Quelle: openPR
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