Winterreifenpflicht: Änderungen in der Straßenverkehrsordnung verunsichern Autofahrer
Seit Dezember 2010 ist die Neuregelung zur so genannten Winterreifenpflicht in Kraft, doch ganz genau wissen trotzdem viele Autofahrer nicht, was das bedeutet. Im Rahmen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung legt das Gesetzt fest, dass „M+S“-Reifen – das steht für „Matsch und Schnee“ – Pflicht bei entsprechenden Wetterbedingungen wie Glatteis, Schnee und Reifglätte sind. Autofahrer sind auf der gesetzlich sicheren Seite, wenn sie einen so gekennzeichneten Reifen fahren.
Das „M+S“-Symbol beschreibt ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen den nötigen Grip gewährleisten soll. An einem Kalenderdatum macht die StVo die Winterreifenpflicht nicht fest. Es empfiehlt sich also, das Wetter in den Wintermonaten genau im Auge zu behalten und rechtzeitig auf Winterreifen zu wechseln, bevor eines Morgens das Schneechaos herrscht. Die alte Regel „von O bis O“, die besagte, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern gefahren werden sollen, ist inzwischen überholt. Nicht selten fällt Ostern in den April und man ist eventuell schon wochenlang wieder sicher mit Sommerreifen unterwegs. Andererseits kann es auch im April noch starken Frost geben – der Blick aus dem Fenster lohnt also in jedem Fall. Vorgeschrieben sind „M+S“-Reifen bei entsprechend schlechten Straßenverhältnissen.
Wer sich um den Reifenwechsel keine Gedanken machen möchte, für den sind Ganzjahresreifen wie der Hankook Optimo 4S gut geeignet. Neben sehr guten Trocken- und Nässeeigenschaften im Sommer und ebensolcher Leistung bei Schnee und Eis verfügt der Optimo 4S ebenfalls über eine „M+S“-Kennung und das Schneeflockensymbol, ein Gütesiegel für Reifen mit entsprechenden Fahreigenschaften in Herbst und Winter. Der Optimo 4S bietet viel Fahrkomfort bei gleichzeitig niedrigen Abrollgeräuschen. Hinzu kommt Umweltfreundlichkeit, denn er spart Kraftstoff und zeichnet sich durch geringen Verschleiß aus. Zu diesem Urteil kam der ACE (Auto Club Europa) und kürte den Optimo 4S zum Testsieger.
Wichtig: Nicht nur beim eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist man dafür verantwortlich, mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein – hier sollte der prüfende Blick in den kalten Monaten nicht fehlen, sonst droht bei einem Unfall der ganze oder teilweise Verlust des Versicherungsschutzes. Momentan ist in der Diskussion, die StVO-Novelle um weitere Aspekte zu ergänzen. Unter anderem soll ein zusätzlicher Bußgeldtatbestand für den Fahrzeughalter geschaffen werden. Bisher ist nur der Fahrzeugführer bußgeldpflichtig, wenn er mit falscher Bereifung unterwegs ist. Eine weitere Ergänzung könnte die Erhöhung der Mindestprofiltiefe für „M+S“-Reifen von aktuell 1,6 auf vier Millimeter sein. Inwieweit diese Aspekte jedoch zukünftig aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.
Quelle: openPR
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.