Zahnzusatzversicherung: Tarife unterscheiden sich stark!

Beliebt sind Zusatzversicherungen bei den Deutschen in jedem Fall. Dies ist auch kaum verwunderlich, nachdem der Leistungskatalog der Krankenkassen fast jährlich weiter gekürzt wird, und das obwohl die Kosten auf der anderen Seite für Zahnarztbesuche ständig steigen. Inzwischen müssen Patienten sogar schon für die reine Regelversorgung (Kassenleistung) kräftig zuzahlen: zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten müssen selbst gestemmt werden, was zur Folge hat, dass sich immer weniger Menschen hochwertigen Zahnersatz leisten können.

Wer 2012 zum Zahnarzt geht, muss damit rechnen, dass die Zahnarztkosten sogar noch deutlich teurer als bisher ausfallen. Grund hierfür ist die überarbeitete Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die seit Anfang 2012 Gültigkeit hat. Hier entstehen für Zahnarztpatienten künftig Mehrkosten von mindestens sechs Prozent. Es ist anzunehmen, dass gesetzlich Versicherte im Einzelfall noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Je nach Steigerungssatz und Aufwand des Zahnarztes kommen ohne eine Zahnzusatzversicherung einige hundert Euro an zusätzlichen Kosten auf den einzelnen Patienten zu. Und das, obwohl immer mehr Menschen diese Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Es ist also durchaus Sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Doch Vorsicht ist auch hier geboten, da die Angebote, ebenso wie die zu zahlenden Beiträge, von Versicherung zu Versicherung stark variieren. Grundsätzlich ist außerdem zu beachten, dass eine Zusatzversicherung nicht automatisch alle Kosten einer dentalen Behandlung übernimmt, sei es nun Zahnersatz oder auch nur die Erneuerung einer Füllung. Darum empfiehlt es sich stets, vor einem Eingriff Kontakt mit seiner Gesellschaft aufzunehmen und bevorstehende Behandlungen anzukündigen. So bekommt man schnell Gewissheit, welche Kosten tatsächlich von der eigenen Versicherung übernommen werden.
Nicht jede Zahnzusatzversicherung bezahlt die Zahnarztkosten anstandslos. Manche Zahnzusatzversicherungen verlangen vom Patienten einen Heil- und Kostenplan, wenn die Behandlung mehr als 1.000 Euro kostet. Versäumt der Kunde dies und reicht stattdessen die nur die Endrechnung ein, kann die Versicherung nach den jeweiligen Bedingungen die Leistungen meist um die Hälfte kürzen. Eine solche Leistungskürzung ist sehr ärgerlich, da ein Heil- und Kostenplan in der Regel vom Zahnarzt kostenlos erstellt wird und ohne große Umstände der Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn eingereicht werden kann.
Wurde bereits vor Vertragsabschluss mit einem Zahnarzt über Behandlungen gesprochen und wurden diese Behandlungen schon in den Akten, so ist es wahrscheinlich, dass die Übernahme der Kosten dieser Behandlungen vollständig abgelehnt wird. Darum sollte man vor Versicherungsbeginn überprüfen, welche Daten der Zahnarzt in der eigenen Akte vermerkt hat. Das vereinfacht außerdem das Beantworten der Fragen zum Gesundheitszustand im Antrag zur Zahnzusatzversicherung.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 8.03.2012
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