Zoll bekämpft Kriminalität mit angezogener Handbremse
SPIEGEL: Zoll jagt Menschenhändler
In seiner aktuellen Ausgabe vermutet das Magazin DER SPIEGEL, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit der Verfolgung von Organisierter Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit überfordert sei.
Die FKS ist als „Ermittlungssachgebiet“ in die Struktur der Hauptzollämter (HZÄ) und Bundesfinanzdirektionen eingebunden, dort aber nicht integriert. Die örtlichen Leitungen der HZÄ führen einen bunten Gemischtwarenladen. HZÄ sind eine Mischung aus Bundesfinanzamt, Zollamt, steuerlicher Prüfdienst, Grenzaufsicht, Vollstreckung (Inkasso für Dritte), Polizeiwache, Kriminalpolizei und Strafsachen- und Bußgeldstelle mit staatsanwaltschaftlichen Befugnissen. Wie sollen diese unterschiedlichen Aufgaben durch eine gemeinsame Leitung kompetent geführt werden?
Gerade bei Fällen von organisierter Schwarzarbeit (OS) muss die FKS ständig auf die polizeilichen Ressourcen der Zollfahndung zurückgreifen. Observation, Telefonüberwachung, Festnahme von gefährlichen Tätern, Einsatz von verdeckten Ermittlern/Vertrauenspersonen sind allesamt Polizeimaßnahmen, bei denen die FKS ohne Unterstützung der Zollfahndungsämter und des Zollkriminalamtes (ZKA) nicht weiter kommt. Aber auch die Einsatzmittel der FKS selbst sind regelmäßig nicht für eine Verwendung im Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienst geeignet. So werden z. B. die zivilen Einsatzfahrzeuge der FKS eher unter dem Aspekt des Werterhalts für den Wiederverkauf als nach einsatztaktischen Erfordernissen ausgerüstet. Funk und Sondersignalanlagen sucht man dort vergebens. Die räumliche Unterbringung, polizeiliche Datenzugänge und Arbeitsmittel der OS-Arbeitsbereiche in der FKS bei den HZÄ entsprechen regelmäßig nicht den Erfordernissen, die für Ermittlungen im Bereich der OK- Bekämpfung Standard sind.
Mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat die FKS ihr eigenes „Fahndungsgesetz“ mit seinen eigenen „Besonderheiten“. Diese Besonderheiten sind oft nicht kompatibel mit dem Zollfahndungsdienstgesetz. Deshalb fordert die GdP eine Bündelung der Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll und ein einheitliches Zollfahndungsdienstgesetz für alle Einheiten des Zolls mit Polizeiaufgaben.
Quelle: openPR
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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